Hotline für landwirtschaftliche Betriebe, Garten- und Weinbaubetriebe

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Telefon  0551 - 370 753 47
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Hotline für AHV, Verarbeitung, Import und Handel

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 488 77 31
oder oekosortiment@remove-this.gfrs.de/biokueche@remove-this.gfrs.de (24/7)

Notfallhilfe

Bei Problemen lassen wir Sie nicht allein. Wenn es einmal brennt und schnelle Hilfe gefordert ist, sind wir Ihre Feuerwehr.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an notfallhilfe@remove-this.gfrs.de
 

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GfRS Info-Service 4/2018

1) Brexit

Das englische Landwirtschaftsministerium informiert darüber, wie der Handel mit Bio-Produkten in das Vereinigte Königreich bei einem ungeregelten BREXIT betroffen sein wird. Diese Informationen finden Sie hier. Weitere Informationen liegen uns noch nicht vor. Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.

2) Landwirtschaftliche Erzeugung

2.1) Neue Dünge- und Pflanzenschutzmittel

Aufgrund einer Empfehlung des EGTOP, der EU-Expertengruppe für die fachliche Beratung im Bereich der Ökologischen Produktion, wurden Industriekalk aus der Zuckererzeugung (nun auch aus Zuckerrohr), sowie Xylit, ein Zuschlagstoff für Substrate, in Anhang I der VO (EG) Nr. 889/2008 aufgenommen. Als Pflanzenschutzmittel sind Knoblauchextrakt, Weidenrindenextrakt sowie Natriumhydrogencarbonat neu in Anhang II der gleichen Verordnung gelistet.

2.2) Konventionelle Eiweißfuttermittel für Schweine und Gefügel

Dann, wenn keine Öko-Eiweißträger verfügbar sind und entsprechende Nachweise vorgelegt werden, dürfen konventionelle Eiweißfuttermittel für Schweine und Geflügel gemäß VO (EU) 2018/1584 bis zu 5% in der Jahresration bis zum 31. Dezember 2020 eingesetzt werden.

 

2.3) Bienenhaltung

Natriumhydroxid darf nun zur Reinigung und Desinfektion von Rahmen, Bienenstöcken und Waben verwendet werden.

3) Aufbereitung/Verarbeitung

3.1) Weinbereitung

In der Weinbereitung sind nun Kartoffeleiweiß, Hefeproteinextrakte und Chitosan aus Aspergillus niger zur Klärung, inaktivierte Hefen, Hefeautolysate und Heferinden als Zusätze sowie Hefe-Mannoproteine und Chitosan gewonnen aus Aspergillus niger zur Verwendung gemäß Anhang I A der Verordnung (EG) Nr. 606/2009 in Anhang VIIIa der VO (EG) Nr. 889/2008 aufgenommen worden.

4) Import

4.1) Leitlinien für Drittlandsimporte aus Hochrisikoländern in Osteuropa und aus China in die EU

Die EU-Kommission hat die Leitlinien für Importe aus Osteuropa verlängert und neue Leitlinien für Importe aus China veröffentlicht. Mit diesen Leitlinien soll eine verbesserte Überwachung der Importe bestimmter Risikoprodukte sichergestellt werden.

DOKUMENTE ZUM DOWNLOAD

Leitlinien über zusätzliche Kontrollmaßnahmen für Importe von ökologischen Erzeugnissen aus China,
zugehöriges Anschreiben der EU-Kommission an die Öko-Kontrollstellen.

Leitlinien über Kontrollmaßnahmen für Importe von ökologischen Erzeugnissen aus der Ukraine, Kasachstan, der Republik Moldau und Russland hergestellt wurden,
zugehöriges Anschreiben der EU-Kommission an die Öko-Kontrollstellen.

GfRS Info-Service

Info-Service 2024: 1/2024, 2/2024, 3/2024

 
Info-Service Archiv  
Info-Service 2023: 1/2023, 2/2023, 3/2023, 4/2023 Info-Service 2015: 1/2015, 2/2015, 3/2015, 4/2015

Info-Service 2022: 1/2022, 2/20223/2022, 4/2022

Info-Service 2021: 1/2021, 2/2021, 3/2021, 4/2021

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Info-Service 2013: 1/2013, 2/2013, 3/2013, 4/2013

Info-Service 2012: 1/2012, 2/2012, 3/2012, 4/2012

Info-Service 2011: 1/2011, 2/2011, 3/2011, 4/2011

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