1) Brexit
Das englische Landwirtschaftsministerium informiert darüber, wie der Handel mit Bio-Produkten in das Vereinigte Königreich bei einem ungeregelten BREXIT betroffen sein wird. Diese Informationen finden Sie hier. Weitere Informationen liegen uns noch nicht vor. Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.
2) Landwirtschaftliche Erzeugung
2.1) Neue Dünge- und Pflanzenschutzmittel
Aufgrund einer Empfehlung des EGTOP, der EU-Expertengruppe für die fachliche Beratung im Bereich der Ökologischen Produktion, wurden Industriekalk aus der Zuckererzeugung (nun auch aus Zuckerrohr), sowie Xylit, ein Zuschlagstoff für Substrate, in Anhang I der VO (EG) Nr. 889/2008 aufgenommen. Als Pflanzenschutzmittel sind Knoblauchextrakt, Weidenrindenextrakt sowie Natriumhydrogencarbonat neu in Anhang II der gleichen Verordnung gelistet.
2.2) Konventionelle Eiweißfuttermittel für Schweine und Gefügel
Dann, wenn keine Öko-Eiweißträger verfügbar sind und entsprechende Nachweise vorgelegt werden, dürfen konventionelle Eiweißfuttermittel für Schweine und Geflügel gemäß VO (EU) 2018/1584 bis zu 5% in der Jahresration bis zum 31. Dezember 2020 eingesetzt werden.
2.3) Bienenhaltung
Natriumhydroxid darf nun zur Reinigung und Desinfektion von Rahmen, Bienenstöcken und Waben verwendet werden.
3) Aufbereitung/Verarbeitung
3.1) Weinbereitung
In der Weinbereitung sind nun Kartoffeleiweiß, Hefeproteinextrakte und Chitosan aus Aspergillus niger zur Klärung, inaktivierte Hefen, Hefeautolysate und Heferinden als Zusätze sowie Hefe-Mannoproteine und Chitosan gewonnen aus Aspergillus niger zur Verwendung gemäß Anhang I A der Verordnung (EG) Nr. 606/2009 in Anhang VIIIa der VO (EG) Nr. 889/2008 aufgenommen worden.
4) Import
4.1) Leitlinien für Drittlandsimporte aus Hochrisikoländern in Osteuropa und aus China in die EU
Die EU-Kommission hat die Leitlinien für Importe aus Osteuropa verlängert und neue Leitlinien für Importe aus China veröffentlicht. Mit diesen Leitlinien soll eine verbesserte Überwachung der Importe bestimmter Risikoprodukte sichergestellt werden.
DOKUMENTE ZUM DOWNLOAD
Leitlinien über zusätzliche Kontrollmaßnahmen für Importe von ökologischen Erzeugnissen aus China,
zugehöriges Anschreiben der EU-Kommission an die Öko-Kontrollstellen.
Leitlinien über Kontrollmaßnahmen für Importe von ökologischen Erzeugnissen aus der Ukraine, Kasachstan, der Republik Moldau und Russland hergestellt wurden,
zugehöriges Anschreiben der EU-Kommission an die Öko-Kontrollstellen.