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Nachdem 2012 und 2013 durch eine Online-Befragung, eine externe Evaluierung, Expertenanhörungen und Treffen der "EU-Advisory Group for Organic Farming" umfangreiche Inputs gesammelt wurden, schließt die EU-Kommission nun ihre Folgenabschätzung ab und beginnt mit der Erarbeitung eines Vorschlags für novellierte Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau. Die Folgenabschätzung und der Gesetzgebungsvorschlag werden voraussichtlich Ende 2013 an das Kollegium der EU-Kommissare übermittelt werden.
Nach dessen Zustimmung sollen beide Dokumente im Frühjahr 2014 an den Ministerrat und an das Europäische Parlament übersandt werden.
Der durch den Vertrag von Lissabon vorgesehene Entscheidungsprozess wird voraussichtlich etwa zwei Jahre in Anspruch nehmen. Mit dem Inkrafttreten der Neuregelungen ist daher frühestens 2017 zu rechnen.
Aktuell gehen die Fachkreise davon aus, dass die Kommission bei der Fortschreibung der EU-Rechtsvorschriften den von ihr favorisierten Qualitätsansatz zu Grunde legen wird. Dieser beinhaltet unter anderem, dass bislang bestehende Möglichkeiten für Ausnahmegenehmigungen im Bereich der landwirtschaftlichen Öko-Erzeugung weitgehend gestrichen werden. Zudem soll eine Gruppenzertifizierung für kleine Produzenten eingeführt werden. Die Bio-Kontrolle soll in die ebenfalls im Revisionsprozess befindliche Verordnung über amtliche Kontrollen (derzeit VO (EG) Nr. 882/2004) integriert werden. Ob gesonderte Grenzwerte für Pflanzenschutz- und GVO-Rückstände für Öko-Erzeugnisse Eingang in die EU-Gesetzgebung finden werden, ist noch nicht klar.
Weiterhin beabsichtigt die Kommission, einen neuen EU-Aktionsplan für den Ökologischen Landbau vorzulegen.
Im Juni 2013 führte die EU-GD SANCO eine Evaluierung des deutschen Bio-Kontrollsystems in den Bundesländern Brandenburg und Niedersachsen durch. Die EU-Experten und die nationale Gutachterin aus der Slowakei zeigten sich zufrieden mit der Umsetzung des Bio-Kontrollsystems in Deutschland. Die Veröffentlichung des Endbericht auf der SANCO-Webpage wird in Kürze erwartet.
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