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Die in den Positivlisten der VO (EG) Nr. 889/2008 genannten konventionellen Futtermittel dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2011 verwendet werden. Die EU-Kommission bereitet derzeit eine Neuregelung vor. Da in Brüssel jedoch noch keine Einigung mit den Mitgliedsstaaten erreicht werden konnte, werden möglicherweise die derzeit geltenden Regelungen zunächst verlängert.
Verpackungsmaterial, das noch nicht den neuen Kennzeichnungsvorgaben mit dem EU-Öko-Logo entspricht, darf nur noch bis zum 1. Juli 2012 verwendet werden. Altbestände sollten nun zügig aufgebraucht werden.
Die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten diskutieren einen neuen Entwurf zur Regelung der Öko-Kellereiwirtschaft. Mit der derzeitigen Kennzeichnung "Wein aus Trauben aus Ökologischem Landbau" kommt es im internationalen Warenverkehr zunehmend zu Problemen. So musste die EU-Kommission kürzlich beispielsweise einer Kennzeichnung von EU-Wein als "Organic Wine" für Exporte nach Kanada zustimmen, da ansonsten die EU-Ausfuhren solcher Weine unterbrochen worden wären.
Der Verordnungsentwurf, der bislang nur 30 der insgesamt 73 antragstellenden, in Drittländern tätigen Öko-Kontrollstellen enthält, wurde während der Sitzung des Standing Committee Organic Farming (SCOF) in Brüssel am 26./27. Oktober 2011 verabschiedet. Viele EU-Kontrollstellen mit Drittlandstätigkeit sollen das Anerkennungsverfahren bei der EU-Kommission noch nicht abgeschlossen haben. Näheres berichten wir im GfRS-Info-Service 4/2011.
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