🌱𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝘁𝗮𝗴 𝗯𝗲𝘀𝗰𝗵𝗹𝗶𝗲ß𝘁 𝗘𝗺𝗽𝗖𝗼-𝗨𝗺𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴!
Soeben hat der Bundestag in 2./3. Lesung die deutsche Umsetzung der EmpCo beschlossen (Link unten im 1. Kommentar). Bevor dieses Gesetz dem Bundespräsidenten vorgelegt wird, muss es aber noch in den Bundesrat. Endgültig Inkrafttreten wird dieses Gesetz dann am 27. September 2026.
Umweltaussagen müssen demnach künftig entweder klar und in hervorgehobener Weise auf demselben Medium erläutert werden oder auf einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung beruhen oder durch ein Nachhaltigkeitssiegel unterlegt werden. Aussagen über zukünftige Umweltleistungen dürften nur noch auf Grundlage eines detaillierten und realistischen Umsetzungsplans mit messbaren und zeitgebundenen Zielen sowie mit klaren, objektiven und öffentlich einsehbaren Verpflichtungen getroffen werden. Nachhaltigkeitssiegel dürften, soweit nicht von staatlicher Stelle anerkannt, nur angebracht werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhten.
Die heutige Abstimmung erfolgte auf Grundlage der aktuellen 𝗕𝗲𝘀𝗰𝗵𝗹𝘂𝘀𝘀𝗲𝗺𝗽𝗳𝗲𝗵𝗹𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗔𝘂𝘀𝘀𝗰𝗵𝘂𝘀𝘀𝗲𝘀 𝗳ü𝗿 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝗩𝗲𝗿𝗯𝗿𝗮𝘂𝗰𝗵𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇, in der für sog. 𝗡𝗮𝗰𝗵𝗵𝗮𝗹𝘁𝗶𝗴𝗸𝗲𝗶𝘁𝘀𝘀𝗶𝗲𝗴𝗲𝗹 noch Folgendes hervorgehoben wurde:
👉 Ausnahme aller Markenformen, außer der Gewährleistungsmarke
👉 Ausnahme anerkannter Verbrauchertests
👉 Privilegierung von Umwelt- und Verbraucherorganisationen sowie anerkannter NGOs
👉 Keine Einbeziehung von reinen B2B-Siegeln
Bemerkenswert ist ferner, dass der Bundestag heute auch noch folgende 𝗔𝘂𝗳𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗮𝗻 𝗱𝗶𝗲 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝗿𝗲𝗴𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 beschlossen hat:
👉 Abverkaufsfrist:
Aufforderung, ein Schreiben an die EU-Kommission zu richten, in dem eine Abverkaufsfrist von einem Jahr für bis zum 27. März 2026 produzierte Produkte gefordert wird;
👉 Nachhaltigkeitssiegel:
Aufforderung, ein Schreiben an die EU-Kommission zu richten, in dem diese aufgefordert wird,
a) klarzustellen, dass der Begriff des Nachhaltigkeitssiegels so zu verstehen ist, dass anerkannte, auf Grundlage vorab festgelegter Kriterien unabhängig durchgeführte und belastbare Verbrauchertests wie „ÖkoTest“ oder „Stiftung Warentest“ auch dann nicht erfasst sind, wenn beim Vertrieb von Produkten auf das Testergebnis hingewiesen wird, und
b) klarzustellen, dass Siegel/Zeichen, die nur für den B2B-Bereich bestimmt sind, keine Nachhaltigkeitssiegel darstellen, auch wenn sie im Einzelfall von Verbrauchern wahrgenommen werden können;
👉 Dark Patterns:
Aufforderung, sich im Rahmen der anstehenden Verhandlungen über den von der Europäischen Kommission angekündigten Digital Fairness Act für ein horizontales Verbot von Dark Patterns einzusetzen.
Mal abwarten, ob sich die EU-Kommission von diesen deutschen Regierungsschreiben beeindrucken lässt, ich habe da schon so eine Vermutung…
Es bleibt somit weiterhin spannend, I’ll keep you posted!
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