1 Aktuelles zum Biorecht
1.1 Vereinfachung der EU-Bio-Verordnung 2018/848
Wie bereits in den letzten beiden Ausgaben des GfRS-Info-Service berichtet, plant die EU-Kommission Anpassungen im EU-Bio-Recht.
Auslöser dieser Initiative war das Herbaria-Urteil des EuGH. Sollen Importpartien aus Drittländern mit gleichwertigen Bio-Rechtsregelungen das EU-Bio-Logo tragen, müssen künftig bestimmte Zusatzanforderungen erfüllt sein. So dürfen im Drittland Pflanzen nicht in Hydrokultur produziert und Tiere weder angebunden noch unter Einsatz von Treibhilfen oder Beruhigungsmitteln transportiert worden sein. Auch eine generelle Supplementierung mit Vitaminen und Mineralstoffen bei der Verarbeitung ist nicht statthaft. Die Liste der Ausschlüsse ist erweiterbar. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, ist die Kennzeichnung mit dem EU-Bio-Logo ausgeschlossen und solche Zutaten dürfen in verarbeiteten Bio-Lebensmitteln nur bis zu 5 % Gewichtsanteil zum Zeitpunkt der Verarbeitung enthalten sein.
Weitere Änderungsvorschläge betreffen die Öko-Geflügelhaltung: Jungtiere sollen erst nach vollständiger Befiederung Zugang zum Grünauslauf erhalten müssen, wodurch das Fortbestehen von Voraufzuchtställen in getrennten Aufzuchtsystemen ermöglicht wird. In der Geflügelmast soll künftig mehr als eine Produktionseinheit pro Betrieb erlaubt sein. Speziell für Wachteln sind 5 Wochen Umstellungszeit und ein Mindestschlachtalter von 42 Tagen vorgesehen.
Bei Tierarzneimitteln soll die Mindestwartezeit von 48 Stunden nach der Gabe von chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung entfallen. Dieser Änderungsvorschlag bringt insbesondere für Legehennen- und Milchviehbetriebe Erleichterungen.
Die intensiv debattierte Liste für Reinigungs & Desinfektionsmittel in der Verarbeitung soll ganz entfallen. Damit wären in Verarbeitungsbetrieben weiterhin alle Mittel einsetzbar, die generell für die Lebensmittelproduktion verwendet werden dürfen.
Anhebung der Grenzen für den Verkauf unverpackter Ware im Einzelhandel: Für kleine Läden soll künftig eine Bio-Zertifizierung erst ab einem Verkauf von über 10.000 kg (bisher 5.000 kg) unverpackter Bio-Ware pro Kalenderjahr erforderlich sein. Die bisherigen Umsatzgrenzen sollen komplett entfallen.
Verlängerung der Frist für Handelsabkommen: Die Anerkennung von Drittländern auf der Drittlandsliste soll bis zum 31.12.2036 verlängert werden. Ohne diese Fristverlängerung hätten Importe aus den aktuell durch die EU als gleichwertig anerkannten Drittländern ab 2027 keine Rechtsgrundlage mehr, da das Aushandeln neuer Abkommen bis Ende 2026 nicht abgeschlossen sein wird.
Wichtig ist: Der politische Diskussionsprozess in Brüssel ist noch nicht abgeschlossen. Es wird angestrebt, dass die Änderungen zum Jahresende 2026 in Kraft treten können.
2 Landwirtschaftliche Erzeugung
2.1 Zufütterung von konventionellen Eiweiß-Futtermittelkomponenten für Geflügel und Ferkel
Im Info-Service 2/2024 berichteten wir über die bestehende Ausnahmegenehmigung zur Zufütterung von nichtökologisch erzeugten Eiweiß-Futtermitteln bei Junggeflügel und Ferkeln bis 35 kg. Die Einsatzmöglichkeit endet voraussichtlich zum 31.12.2026.
2.2 Reinigung und Desinfektion von Ställen und Anlagen in der Öko-Tierproduktion
Die Geltungsdauer der Positivliste für Reinigungs- und Desinfektionsmittel in der Öko-Tierproduktion wurde offiziell bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Dies betrifft Mittel für Stallungen und Anlagen gemäß Anhang VII der VO (EG) Nr. 889/2008 und wurde durch die Verordnung (EU) 2025/2501 beschlossen.
3 Aufbereitung/Verarbeitung
3.1 Erbsen- und Kartoffelprotein als Verarbeitungshilfsstoff
Erbsenprotein und Kartoffelprotein wurden als pflanzliche Klärhilfen für die Saft- und Fruchtweinherstellung zugelassen. Falls sie am Markt verfügbar sind, sollen die Proteine in Bio-Qualität eingesetzt werden.
4 Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung
4.1 Förderung der Erstzertifizierung nach Bio-AHV-Verordnung
Gute Nachrichten für Großküchen und Gastronomie: Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau bezuschusst derzeit die Erstzertifizierung von Küchen nach der neuen Bio-AHVV. Hier können Sie Ihren Förderantrag stellen.