post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

𝗚𝗲𝘀𝘁𝗲𝗿𝗻 𝗯𝗲𝗶𝗺 𝗜𝗻𝗳𝗼𝘁𝗮𝗴 Ö𝗸𝗼𝗹𝗮𝗻𝗱𝗯𝗮𝘂 https://lnkd.in/e7EpJytb
Vielen Dank für die vielen interessanten Beiträge und spannenden Gespräche. Das Herzblut, mit dem etwa drei Öko-Landwirte Ihre Erfahrungen mit uns geteilt haben, hat einmal mehr gezeigt, dass die ökologische Wirtschaftsweise längst wettbewerbsfähig ist und dabei auch noch Spaß macht und Sinn stiftet. Toll👏

Post Bild
Post Bild
Post Bild
post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH
Meinungsbeitrag Table Media Spiller

Meine Tätigkeit im Wissenschaftlichen Beirat des BMLEH ist jetzt turnusmäßig beendet; das BMLEH hat neue Kolleg:innen für die nächste Periode berufen. In einem Meinungsbeitrag für Table Media habe ich einige Erfahrungen aus meiner Politikberatung im Hinblick auf die begrenzte Strategiefähigkeit des Ministeriums - unabhängig von den jeweiligen Hausspitzen - zusammengefasst. Keine Kritik an den Mitarbeiter:innen des BMLEH, sondern im Gegenteil: Wie kann die vorhandene Motivation dort besser umgesetzt werden. Das sind interessante strukturelle Fragen. Auf Rückmeldung von anderen mit Erfahrungen in der Politik(Beratung) bin ich sehr gespannt.

post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Natürlich GfRS-#biozertifiziert!

post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

📢 Heute im Bundesgesetzblatt: Änderung des UWG

♻️ Mit der Änderung des UWG wird die sog. EmpCo-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Damit werden viele gängige Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen künftig strenger reguliert — einige sogar vollständig verboten.

❗ Die jüngsten Änderungen im Wettbewerbsrecht stellen Unternehmen, Marketing- und Werbeagenturen sowie Dienstleister vor neue Herausforderungen.

📅 Das Gesetz tritt ganz überwiegend zum 27. September 2026 in Kraft.

Post Bild
post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

❓Welche Auswirkungen hat der Klimawandel heute bereits auf das Sortiment von Obst und Gemüse? Was muss ich als Lebensmittelunternehmer an rechtlichen Rahmenbedingungen beachten? Und welche Besonderheiten muss ich bei Bio-Produkten beachten?
 
📢 Diesen Fragen gehen wir in unseren kommenden Webinaren auf den Grund.
 
🌳 Am 25. Februar von 14:00–17:00 Uhr wird Hans-Jürgen Kirsch von HJK Fruchtfreunde Category Consulting über das Thema „Der Klimawandel – eine besondere Herausforderung an den Fruchthandel“ referieren. Schwerpunkte sind unter anderem der aktuelle Status, die Rolle von Qualität und Produktvariation sowie die Rolle des Handels.
 
🧾 Am 9. März von 13:00–14:30 erläutert Armin Wolf als Inhaber der QM-Orga die „gesetzlichen Grundlagen als Lebensmittelunternehmer“. Neben allgemeinen gesetzlichen Anforderungen stehen unter anderem der Codex Alimentarius sowie Informationen aus Anhang II der VO (EU) 852/2004 sowie die Auslegung von Normen im Vergleich zu Gesetzen auf der Tagesordnung.
 
🌍 Am 12.März findet das Webinar „Bio-Importe von Obst und Gemüse – Mehr Sicherheit beim bürokratischen Aufwand“ von 14:00–17:00 Uhr statt. Die Referentinnen Malgorzata Ficner-Bethe (GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH) und Johanna Stumpner (Büro Lebensmittelkunde und Qualität GmbH) rücken den Importverlauf und häufige Fehler sowie die Kontrollbescheinigung (COI) und das elektronische System TRACES in den Fokus.
 
 
➡️ Anmelden könnt ihr euch hier: https://lnkd.in/eWMYjfQi
Für alle Webinare könnt ihr euch bis zwei Tage vor dem jeweiligen Termin noch anmelden. DFHV-Mitglieder profitieren wie immer von einer reduzierten Teilnahmegebühr.
 
👉 Bei Fragen hilft euch Ariane Grabow oder info@frischeseminar.de gerne weiter!

Post Bild
post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Gut gedacht – schlecht gemacht. Auf diesen Nenner lässt sich die Debatte zur praktischen Umsetzung der europäischen EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers Directive) bringen. Auf dem #Biofach Kongress diskutierten Vertreter aus Handel, Verarbeitung und Verbänden die Chancen – aber auch die aktuellen Herausforderungen für die Biobranche.
#bioland #aoel #greenclaims #kaufland #verbraucherzentrale

post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

🌍 Einladung zum Online-Seminar: Rechtskonforme Kommunikation mit Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln

Am 26. März 2024 ist die Richtlinie (EU) 2024/825 in Kraft getreten – und sie verändert die Spielregeln der Unternehmenskommunikation grundlegend. Erstmals gelten europaweit verbindliche Vorgaben für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel.

Unternehmen, Siegelgeber und Händler müssen sich ab September 2026 an die neuen Regeln halten. Jetzt ist also der richtige Zeitpunkt, um sich auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten und rechtliche Risiken zu vermeiden.

📅 Online-Seminar:
Datum: 03. März 2026
Uhrzeit: 14:00 – 16:00 Uhr
Ort: Online via Microsoft Teams
Teilnahmegebühr: 250 €
Veranstalter: Büro Lebensmittelkunde und Qualität GmbH und GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

👩‍⚖️👨‍🔬 In unserem Online-Seminar erfahren Sie – aus juristischer und fachlicher Perspektive – unter anderem:

• Welche konkreten Auswirkungen die Richtlinie (EU) 2024/825 auf Ihre Werbe- und Kommunikationspraxis hat
• Welche neuen Anforderungen künftig für die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln gelten
• Wie Sie Ihre Umweltkommunikation rechtssicher und glaubwürdig gestalten

🕘 Programm-Highlights:
10:00 – Einführung & Überblick zur Gesetzgebung
10:15 – Teil 1: Neue Spielregeln für Umweltaussagen
11:15 – Teil 2: Anforderungen für Nachhaltigkeitssiegel
11:45 – Open Space: Fragen & Austausch mit den Referent*innen

💡 Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich frühzeitig auf die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen vorzubereiten – für mehr Sicherheit und Transparenz in Ihrer Nachhaltigkeitskommunikation.

👉 Jetzt anmelden: https://lnkd.in/es-P7kAB

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Wie weiter mit Bio - was ist wichtig?

post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

💡 Fresh from Biofach 2026: How smart to handle residue findings.
One of the key takeaways from this year's Biofach? We finally have blueprints for investigating pesticide residues in organic products. It’s not just about the lab result—it’s about an intelligent approach to the investigation that follows.
The "Vademecum" offers this approach you need for individual case assessments. Download here: www.organic-integrity.org #Biofach2026 #OrganicMarket #SupplyChain #FoodQuality Authent GmbH samanta rosi belliere Serge MASSART

Post Bild
post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Natürlich GfRS-#biozertifiziert!

post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Alle guten Dinge sind drei: Ein weiteres Bio-AHV-Zertfikat durften wir auf der Biofach an das Erlebnispädagogische Schullandheim Barkhausen übergeben. Bioland mit Silber-Status - Herzlichen Glückwunsch!
#Schullandheim #bioGastronomie Bioland e.V.

Post Bild
post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Auch der Naturland Zeichen GmbH durften wir gestern feierlich das AHV-Bio-Zertifikat mit Gold-Status auf der Biofach übergeben. Herzlichen Glückwunsch!
Foto by Christoph Assmann

Post Bild
post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Besucht uns auch beim AHV-Event auf der Biofach - zusammen mit a'verdis!
#Gastronomie #Bio #AHV #BioAHVV #BIOFACH

Post Bild
post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Wir freuen uns auf spannende Veranstaltungen auf der BIOFACH!

Post Bild
post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Die Koffer sind gepackt.
𝗕𝗶𝗼𝗳𝗮𝗰𝗵 𝟮𝟬𝟮𝟲 - 𝗛𝗮𝗹𝗹𝗲 𝟲 𝗦𝘁𝗮𝗻𝗱 𝟯𝟮𝟱
Komm an unseren Stand – Frag uns aus!

Post Bild
Post Bild
post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Wir freuen uns auf spannende Veranstaltungen auf der BIOFACH!

Post Bild
post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Wir machen mit! Kommt zu unserer Veranstaltung am 10.2.2026 auf dem BIOFACH - Kongress, 11.45 - 13.00 Uhr, NCC Ost, Raum Instanbul Thünen-Institut @FLI Bioland e.V. Naturland e.V. EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG REWE Group REWE ALDI SÜD ALDI Nord Group Kaufland Lidl in Deutschland Alnatura Netto Marken-Discount Naturkost West

post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

.

Post Bild
post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

So viel Engagement und Herzblut von den verschiedensten Seiten - einfach unglaublich. Ein großes DANKESCHÖN dafür! Wir freuen uns auf mehr davon!🥕🌟🎉🍽️👩‍🍳🌿🍄‍🟫🙌🎈

post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

FAQ der EU-Kommission zur EU-Bio-Verordnung mit neuem Update vom 22. Jaunar 2026: Können Betriebe Umstellungstiere vermarkten? Welchen Status haben Jungtiere, die von im Umstellumgsprozess befindlichen Tieren geboren werden?
https://lnkd.in/dTfTAQh5

post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Bio in der Profiküche – was funktioniert wirklich?

Informieren, Austauschen und gemeinsam Weiterdenken
Genau dafür laden wir Küchenpraktiker:innen auf die BIOFACH 2026 ein.

📍 Sonderfläche „Bio außer Haus“ | Halle 6 I Stand 6-275
Auch in diesem Jahr möchten wir wieder zu einem vielfältigen praxisnahen Programm auf die Bio-AHV-Sonderfläche einladen! Freuen Sie sich auf:

🔹 spannende Panels und kompakte Fachvorträge u.a. von und mit Naturland Zeichen GmbH, Bioland e.V., EPOS Bio Partner Süd GmbH, Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI GmbH), Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW, Kantine Zukunft, Adelheid Birmelin von Demeter-Felderzeugnisse GmbH, Patric Frisse von Midsona Deutschland

🔹 tägliche Live-Showcookings, bei denen Spitzenköche wie Estella Schweizer, Nina Meyer vom Bio-Berghotel Ifenblick und maximilian korschinsky zeigen, wie sie Bio-Produkte einsetzen.

⭐ Highlight am Freitagvormittag (11:00–13:30 Uhr): „Küche trifft Hersteller“
Hier geht es nicht um Theorie, sondern um Ihre Praxis:
✔ Welche Bio-Nudeln halten lange Standzeiten aus?
✔ Welcher Bio-Käse überzeugt in Verarbeitung und Geschmack?
✔ Welche Bio-Produkte rechnen sich im Küchenalltag?

Diese Bio-Hersteller aus verschiedenen Produktgruppen stehen direkt Rede und Antwort – offen, praxisnah und auf Augenhöhe: @Peter Bungenberg Aurora Kaas GmbH, Andreas Günthner von Öko-Bäckerei- Konditorei Mauerer, @Marco Pichler von Josef Pichler Biofleisch, Boris Rafalski von SoulSpice, Matthias Münch von Teigwarenfabrik Jeremias GmbH, Camilla Pfaffhausen und Reinhard Raffenberg von HappeaMeat GmbH

👉 Kommen Sie vorbei, bringen Sie Ihre Fragen mit und tauschen Sie sich mit Kolleg:innen aus der AHV aus.

Der Link zum Programm: https://lnkd.in/eWjJwGdv

Wir freuen uns auf den Dialog!
Rainer Roehl, Carola Strassner, Evamarie Stengel, Giulia Nentwig

#BIOFACH206 #BioAußerHaus #AHV #Küchenpraxis #Gemeinschaftsverpflegung #Großküche #Bio #Catering #Großverbraucher #Nachhaltigkeit #BioAHVV

Post Bild
Post Bild
Post Bild
Post Bild
post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Natürlich GfRS-#biozertifiziert!

post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

2026 ist das Jahr der Landwirtin !
Kurzer Blick in unsere Datenbank: Bei 25% der von uns zertifizierten landwirtschaftlichen Bio-Betrieben sitzen Frauen auf Entscheidungsposten, sei es als Betriebsinhaberin, Gesellschafterin oder Geschäftsführerin.
! !! Super !! !
Gut zu wissen: Viele Betriebsinhaber, die mit Verabschiedung der EU-ÖKO-VO in den 90`igern auf Ökolandbau umgestellt haben, gehen jetzt in die wohlverdiente Rente - ein guter Zeitpunkt also für die Würdigung der Frauen in der Landwirtschaft und eine große Chance für z.B. Väter, das Zepter an Ihre Töchter weiter zu geben 😊
https://lnkd.in/edgkdtfi

post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Natürlich GfRS-#biozertifiziert!

post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

#Pressekonferenz Gleich geht's los!

Um 12 Uhr beginnt der Livestream zur Pressekonferenz @GrüneWoche Run auf Bio im Markt, Zurückhaltung auf dem Acker.

Hier geht's zum Stream: https://lnkd.in/dEYZ9FYK

post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Keine Öko-Kontrollstellennummer im Werbeprospekt - Der EuGH (C-745/24) sieht in der EU-BioVO keine Pflicht zur Angabe der Öko-Kontrollstellennummer des Unternehmers, der den letzten Erzeugungs- oder Aufbereitungsvorgang vorgenommen hat, in Werbeprospekten, die physisch von den beworbenen Bio-Produkten getrennt sind.

Der VSW hatte die fehlende Codenummer für Bio-Lebensmittel in Prospekten von Globus Handelshof abgemahnt. Das LG Saarbrücken hatte den EuGH ua gefragt, ob jede Werbung für ein Bioprodukt Kennzeichnung iSd EU-BioVO ist und ob sich aus der EU-BioVO eine Pflicht zur Angabe der Codenummer auch für räumlich getrennte Werbung für Bioprodukte ergibt.

Der EuGH führt aus:
"[... In keiner Sprachfassung der EU-BioVO gehört] der Begriff „Werbung“, [...] zu den [...] Formen der Kennzeichnung, nämlich „Verpackungen, Schriftstücke, Tafeln, Etikette, Ringe oder Verschlüsse jeglicher Art“[...]. Nach dem Wortlaut [...lässt sich] weder „Werbung“ als Form der „Kennzeichnung“ qualifizieren, noch können [die] Begriffe gleichgesetzt werden.

[Die] gleichzeitige Verwendung [von] „Kennzeichnung“ und „Werbung“ in [in vielen Artikeln der EU-Bio-VO zeigt], dass [sie...] systematisch zwischen diesen [...] unterscheidet, ohne dass der erste [den zweiten einschließt]. Daraus folgt, dass „Werbung“ [keine] „Kennzeichnung“ [iSv Art. 3 Nr. 52 EU-BioVO] darstellen kann [...].

[Das Erfordernis, dass die...] Codenummer der [...] Kontrollstelle an gut sichtbarer Stelle, deutlich lesbar und unverwischbar angebracht sein muss, [... stellt] auf die „Kennzeichnung“ des Erzeugnisses [...] ab und erfasst somit nicht die von diesem Erzeugnis physisch getrennte Werbung wie die [...] Faltblattwerbung.

[...Art. 30 I EU-BioVO beschränkt sich] darauf, den Begriff des [als bio gekennzeichneten] Erzeugnisses, sei es in der Kennzeichnung, in der Werbung oder in den Geschäftspapieren, zu erläutern. Der Verweis auf [diesen] kann daher nicht bewirken, dass die Pflicht zur Angabe der Codenummer [...] auf jede Werbung erstreckt wird, mit der ein Erzeugnis [als "Bio" beworben wird. Deshalb] kann die Wendung „sich auf dieses Erzeugnis beziehen“[...] weder dahin ausgelegt werden, dass damit „Werbung“ in den Anwendungsbereich [der] „Kennzeichnung“ einbezogen würde, noch dahin, dass danach die Pflichten, die [...] für die Kennzeichnung gelten, auf Werbung ausgeweitet werden [...]

[Im] Einklang mit [...] Ziel, das Vertrauen der Verbraucher in [Öko-Erzeugnisse] zu stärken, [wird] mit der Angabe der Codenummer der [...] Kontrollstelle, die [die Kontrolle des Herstellers] vorgenommen hat, auf dem Etikett [...] bezweckt, die Rückverfolgbarkeit der Kontrollen sicherzustellen[...]. Zur Gewährleistung [dessen reicht es], diese Codenummer entweder auf dem Etikett [...]oder auf Verpackungen, Schriftstücken, Tafeln, Ringen oder Verschlüssen [als] Formen der Kennzeichnung [...] anzugeben, ohne dass es erforderlich wäre, sie auch in der physisch von diesen Erzeugnissen getrennten Werbung anzugeben."

Post Bild
post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH
Post Bild
post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Der GfRS-Info-Service 4/2025 ist online: https://lnkd.in/ehsG9RQG

Zum Inhalt:
EU-Bio-Recht: Die EU-Kommission plant eine Öffnung und Vereinfachungen der EU-Bio-Verordnung.
Sicherheit gegen Greenwashing: Die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie soll für einen fairen Wettbewerb und klare Kommunikationsregeln für Nachhaltigkeitsclaims sorgen.
Modernisierte Plattformen: Ab Mitte Januar steht der Relaunch der Plattformen organicXseeds und organicXplants online.
Arzneimittel: Rizinusöl ist nicht bio-zertifizierbar.
Neues aus Hamburg: Die BUKEA passt ab 1. Januar 2026 die Gebühren für Bio-Importe an.

post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Die Region im Landkreis Tangerhütte nördlich von Magdeburg ist geprägt von sandigen Böden und großen Agrarstrukturen.
Hier im kleinen Örtchen Cobbel engagiert sich seit Jahren der Insektenschutzpreisträger und leidenschaftliche Landwirt Christian Warnke mit seine Familie und viele Pionieren für den Erhalt und Aufbau seiner Böden.
Aktuell wieder mit dem tollen Projekt: https://lnkd.in/d2mP7daH 👏 Prima!

Hier erfahrt Ihr mehr: https://lnkd.in/ea2T-FfJ

Natürlich GfRS-#biozertifiziert!

https://lnkd.in/eRHUWR22

post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

🌱𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝘁𝗮𝗴 𝗯𝗲𝘀𝗰𝗵𝗹𝗶𝗲ß𝘁 𝗘𝗺𝗽𝗖𝗼-𝗨𝗺𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴!

Soeben hat der Bundestag in 2./3. Lesung die deutsche Umsetzung der EmpCo beschlossen (Link unten im 1. Kommentar). Bevor dieses Gesetz dem Bundespräsidenten vorgelegt wird, muss es aber noch in den Bundesrat. Endgültig Inkrafttreten wird dieses Gesetz dann am 27. September 2026.

Umweltaussagen müssen demnach künftig entweder klar und in hervorgehobener Weise auf demselben Medium erläutert werden oder auf einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung beruhen oder durch ein Nachhaltigkeitssiegel unterlegt werden. Aussagen über zukünftige Umweltleistungen dürften nur noch auf Grundlage eines detaillierten und realistischen Umsetzungsplans mit messbaren und zeitgebundenen Zielen sowie mit klaren, objektiven und öffentlich einsehbaren Verpflichtungen getroffen werden. Nachhaltigkeitssiegel dürften, soweit nicht von staatlicher Stelle anerkannt, nur angebracht werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhten.

Die heutige Abstimmung erfolgte auf Grundlage der aktuellen 𝗕𝗲𝘀𝗰𝗵𝗹𝘂𝘀𝘀𝗲𝗺𝗽𝗳𝗲𝗵𝗹𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗔𝘂𝘀𝘀𝗰𝗵𝘂𝘀𝘀𝗲𝘀 𝗳ü𝗿 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝗩𝗲𝗿𝗯𝗿𝗮𝘂𝗰𝗵𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇, in der für sog. 𝗡𝗮𝗰𝗵𝗵𝗮𝗹𝘁𝗶𝗴𝗸𝗲𝗶𝘁𝘀𝘀𝗶𝗲𝗴𝗲𝗹 noch Folgendes hervorgehoben wurde:

👉 Ausnahme aller Markenformen, außer der Gewährleistungsmarke

👉 Ausnahme anerkannter Verbrauchertests

👉 Privilegierung von Umwelt- und Verbraucherorganisationen sowie anerkannter NGOs

👉 Keine Einbeziehung von reinen B2B-Siegeln

Bemerkenswert ist ferner, dass der Bundestag heute auch noch folgende 𝗔𝘂𝗳𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗮𝗻 𝗱𝗶𝗲 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝗿𝗲𝗴𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 beschlossen hat:

👉 Abverkaufsfrist:
Aufforderung, ein Schreiben an die EU-Kommission zu richten, in dem eine Abverkaufsfrist von einem Jahr für bis zum 27. März 2026 produzierte Produkte gefordert wird;

👉 Nachhaltigkeitssiegel:
Aufforderung, ein Schreiben an die EU-Kommission zu richten, in dem diese aufgefordert wird,
a) klarzustellen, dass der Begriff des Nachhaltigkeitssiegels so zu verstehen ist, dass anerkannte, auf Grundlage vorab festgelegter Kriterien unabhängig durchgeführte und belastbare Verbrauchertests wie „ÖkoTest“ oder „Stiftung Warentest“ auch dann nicht erfasst sind, wenn beim Vertrieb von Produkten auf das Testergebnis hingewiesen wird, und
b) klarzustellen, dass Siegel/Zeichen, die nur für den B2B-Bereich bestimmt sind, keine Nachhaltigkeitssiegel darstellen, auch wenn sie im Einzelfall von Verbrauchern wahrgenommen werden können;

👉 Dark Patterns:
Aufforderung, sich im Rahmen der anstehenden Verhandlungen über den von der Europäischen Kommission angekündigten Digital Fairness Act für ein horizontales Verbot von Dark Patterns einzusetzen.

Mal abwarten, ob sich die EU-Kommission von diesen deutschen Regierungsschreiben beeindrucken lässt, ich habe da schon so eine Vermutung…

Es bleibt somit weiterhin spannend, I’ll keep you posted!

post-item-user-pic
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

#EUDR: Die Unternehmen können sich jetzt auf die neue Lage einrichten!

Action Points:

Eigene Betroffenheit hinterfragen - da ändert sich einiges.

Dienstleisterverträge auf den Prüfstand.

Als Lieferant: in den Dialog mit Kunden gehen. Denn jetzt muss der Markt auch noch die angebotenen Erleichterungen aufnehmen. Nicht trivial, wenn Prozesse und Standards teilweise bereits ausgerollt sind.

Aber gute Nachrichten: auch in Zukunft darf es unter dem Weihnachtsbaum 🌲 dann viele Bücher 📕 geben - mit Geschenkpapier 🎁 .

Frohes Fest!

Kai Barz Hanno Bender Gerrit-Milena Falker Julia Schäfer Dr. Andreas Schäfer Lucas Günther

Hotline für landwirtschaftliche Betriebe, Garten- und Weinbaubetriebe

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 370 753 47
oder erzeugung@remove-this.gfrs.de (24/7)

Hotline für AHV, Verarbeitung, Import und Handel

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 488 77 31
oder oekosortiment@remove-this.gfrs.de/biokueche@remove-this.gfrs.de (24/7)

Notfallhilfe

Bei Problemen lassen wir Sie nicht allein. Wenn es einmal brennt und schnelle Hilfe gefordert ist, sind wir Ihre Feuerwehr.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an notfall@remove-this.gfrs.de
 

  • GfRS
    Posts
  • GfRS
    Hotlines
  • GfRS
    Notfallhilfe

GfRS Info-Service 2/2008

1) Aktuelles

1.1 Neue EG-Öko-Verordnung

Nun ist sie fertiggestellt: Die revidierte EG-Öko-Verordnung kann zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Sehr vieles, was schon aus der "alten" EG-Verordnung über den Ökologischen Landbau bekannt und in die Praxis eingeführt war, bleibt erhalten und gilt auch künftig unter der revidierten Verordnung.

Neu und sicher gewöhnungsbedürftig ist die Struktur der revidierten EG-Öko-Verordnung: Statt einer einzigen EG-Öko-Verordnung mit Anhängen wird es künftig eine Basisverordnung und mehrere Verordnungen zur Umsetzung dieser Basisverordnung  geben.

Die EG-Öko-Basisverordnung 834/2007, die schon im Juni 2007 veröffentlicht wurde, legt als Ratsverordnung die Eckpfeiler fest.

Darüber hinaus wird es mehrere Kommissionsverordnungen mit Durchführungsbestimmungen geben.

Die erste, am 2. Juli 2008 beschlossene Kommissionsverordnung beinhaltet die Durchführungsbestimmungen für die landwirtschaftliche Erzeugung, die Verarbeitung, den Handel und den Import von Öko-Produkten im EU-Binnenmarkt. Sie soll im September 2008 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.

Eine zweite Kommissionsverordnung wird die Durchführungsbestimmungen für Importe aus Drittländern beinhalten. Die Inhalte dieser Verordnung werden aktuell noch zwischen EU-Kommission und Mitgliedsstaaten verhandelt.

Um den Übergang von der "alten" zur "neuen" EG-Öko-Verordnung für Sie reibungslos zu gestalten, möchten wir Sie 2008 über Extrausgaben des GfRS-Info-Service fortlaufend über die Neuerungen und den Stand der Interpretation durch Öko-Kontrollstellen und zuständige Behörden in Deutschland auf dem Laufenden halten.

Darüber hinaus wird die bewährte Broschüre "EG-Verordnung Ökologischer Landbau" des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter Beteiligung der GfRS im Moment überarbeitet. Sie soll im Herbst 2008 neu erscheinen und praxisnah über die neuen Anforderungen informieren.

Schließlich wird die GfRS Informationsveranstaltungen zur neuen EG-Öko-Verordnung anbieten. Die erste Informationsveranstaltung am 10. September 2008 ist leider ausgebucht. Eine weitere Veranstaltung für die Zielgruppe der Handels-, Verarbeitungs- und Importunternehmen wird am 2. Dezember 2008 stattfinden. Informationen finden Sie hier. Für Landwirte und Winzer wird es in Zusammenarbeit mit öffentlichen Trägern Seminare geben. Sprechen Sie uns an!

2) Erzeugung

2.1 Ausnahmegenehmigungen, Anmeldungen und Bedarfsanerkennungen

Für Öko-Erzeugungsbetriebe bringt die neue EG-Verordnung einige Erleichterungen: die Pflicht zur Bedarfsanerkennung verschiedener Düngemittel und Pflanzenschutzmittel über die GfRS entfällt. Öko-Betriebe müssen den Einsatz und die Begründung aber weiter dokumentieren und bei den Inspektionen vorlegen können. Ähnliches gilt für Tierzukäufe mit Ausnahme von Geflügel.

Die Anmeldeverpflichtung für unverplombte Einzeltransporte bei der GfRS entfällt, sofern auch der Abnehmer der Öko-Ware am Zertifizierungsverfahren nach der EG-Öko-Verordnung teilnimmt.

2.2 Umstellungsvarianten

Die Rahmenbedingungen für die Umstellung von Tieren werden sich nach den neuen Durchführungsbestimmungen wohl ändern. Während eine "gleichzeitige" Umstellung des Gesamtbetriebes (Flächen und Tiere) in 24 Monaten auch nach dem 31. Dezember 2008 unverändert möglich sein wird, ist dies für die Variante "getrennte Umstellung" beim Einsatz von Umstellungsfutter von eigenen Flächen und Zukauf von Öko-Futter noch nicht geklärt.

2.3 Kennzeichnung von pflanzlichen Umstellungsprodukten

Der durch die "alte" EG-Öko-Verordnung vorgegebene Pflichthinweis "hergestellt im Rahmen der Umstellung auf den Ökologischen Landbau" wurde vereinacht zu: "Erzeugnis aus der Umstellung auf den ökologischen
Landbau".

2.4 Anbindehaltung

Die Anbindehaltung in kleinen Betrieben wird weiter möglich bleiben. Allerdings müssen sowohl Sommerweidegang als auch Auslauf angeboten werden.

2.5 Aquakultur und Meeresalgen

Produkte der Aquakultur und Meeresalgen werden ab dem 1. Januar 2009 unter den Anwendungsbereich der Öko-Verordnung fallen. Da die diesbezüglichen Durchführungsbestimmungen noch nicht festgelegt wurden, gelten zunächst die Bestimmungen der EG-Öko-Basisverordnung (Artikel 13 für Meeresalgen und Artikel 15 für die Aquakultur) und darüber hinaus anerkannte private Standards.

3) Verarbeitung

3.1 Übergangsregelungen und Aufbrauchfristen

Nach der "alten" EG-Öko-Verordnung bis zum 31. Dezember 2008 produzierte und gelagerte Öko-Erzeugnisse dürfen zeitlich unbeschränkt abverkauft werden.

Für Verpackungsmittel gilt eine Aufbrauchfrist bis zum 1. Januar 2012. Der Verpackungsinhalt muss natürlich ab dem 1. Januar 2009 den Vorgaben der "neuen" EG-Öko-Verordnung entsprechen.

3.2 Heimtierfutter, verarbeitete Aquakulturerzeugnisse, Verarbeitungsprodukte mit Zutaten aus Wildfang und Jagd

Öko-Heimtierfutter fällt unter den Anwendungsbereich der revidierten EG-Öko-Verordnung, wie auch verarbeitete Öko-Aquakulturerzeugnisse. Für Erzeugnisse aus Wildfang und Jagd mit Öko-Zutaten wurde eine besondere Kennzeichnungsmöglichkeit geschaffen.

3.3 Kennzeichnung

Die ursprünglich vorgesehene Pflichtkennzeichnung mit dem EU-Logo und einer Herkunftsangabe (EU / Nicht-EU) wird auf Mitte 2010 verschoben werden. Die Gestaltung des EU-Logos wird neu ausgeschrieben.

Neben der bekannten Öko-Auslobung in der Verkehrsbezeichung ("95%-Produkte") wird es künftig auch eine Kennzeichnungsmöglichkeit von Einzelzutaten nur über die Zutatenliste geben.

Ab dem 1. Januar 2009 müssen bei allen Verarbeitungsprodukten, egal, welche Kennzeichnungsvariante gewählt wurde, die Öko-Zutaten in der Zutatenliste einzeln gekennzeichnet werden ("Sternchensystem").

4) Öko-Gastronomie

4.1 Modifikation der Rohstoffauslobung

Nach aktuellem Entwurfsstand des Öko-Landbaugesetzes (§ 6 Nr. 4) ist es ab 1. Januar 2009 zulässig, einzelne Zutaten in der Speisekarte auszuloben, wenn die betreffende Zutat nur in Öko-Qualität verwendet wird. Wir halten Sie über die aktuelle Entwicklung weiter auf dem Laufenden.

5) Import

5.1 Neue Verordnung zur Konttrollbescheinigung

Die VO (EG) Nr. 605/2008 zur Kontrollbescheinigung für Einfuhren aus Drittländern löste zum 10. Juli 2008 die VO (EG) Nr. 1788/2001 ab, die VO (EG) Nr. 345/2008 ersetzte vor kurzem die alte Drittlandsliste (VO (EG) Nr. 94/92).

GfRS Info-Service
Info-Service 2025: 1/2025, 2/2025, 3/2025, 4/2025 
Info-Service Archiv 

Info-Service 2024: 1/2024, 2/2024, 3/2024, 4/2024

Info-Service 2023: 1/2023, 2/2023, 3/2023, 4/2023

Info-Service 2022: 1/2022, 2/20223/2022, 4/2022

Info-Service 2021: 1/2021, 2/2021, 3/2021, 4/2021

Info-Service 2020: 1/2020, 2/2020, 3/2020, 4/2020

Info-Service 2019: 1/2019, 2/2019, 3/2019, 4/2019

Info-Service 2018: 1/2018, 2/2018, 3/2018, 4/2018

Info-Service 2017: 1/2017, 2/2017, 3/2017, 4/2017

Info-Service 2016: 1/2016, 2/2016, 3/2016, 4/2016

Info-Service 2015: 1/2015, 2/2015, 3/2015, 4/2015

Info-Service 2014: 1/2014, 2/2014, 3/2014, 4/2014

Info-Service 2013: 1/2013, 2/2013, 3/2013, 4/2013

Info-Service 2012: 1/2012, 2/2012, 3/2012, 4/2012

Info-Service 2011: 1/2011, 2/2011, 3/2011, 4/2011

Info-Service 2010: 1/2010, 2/2010, 3/2010, 4/2010

Info-Service 2009: 1/2009, 2/2009, 3/2009, 4/2009

Info-Service 2008: 1/2008, 2/2008, 3/2008, 4/2008