1) Auf dem Weg zum neuen EU-Bio-Recht
Die neue EU-Öko-Basisverordnung VO (EG) Nr. 2018/848 vom 30. Mai 2018 wird am 1. Januar 2021 rechtswirksam werden.
Auf europäischer Ebene werden die Arbeiten an den nachgelagerten Rechtsakten fortgesetzt.
Abschließende Entwürfe für die landwirtschaftliche Öko-Erzeugung und die Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln liegen in Brüssel vor. Voraussichtlich im September 201 sollen delegierte Rechtsakte zu Sprossen, Bienenfutter, und Aquaaufzucht sowie zu Katastrophenregelungen verabschiedet werden, ein Durchführungsrechtsakt zu den Produktionsvorgaben für die Öko-Tierhaltung und zur Verarbeitung kommt danach.
Aktuell laufen nun die Diskussionen zu den Kontrollvorschriften. Zentrale Punkte sind unter anderem die neuen Rechtsregelungen zu Kontaminationen von Öko-Erzeugnissen mit unzulässigen Stoffen, die Detailregelungen zur Gruppenzertifizierung, die für Öko-Landwirte auch innerhalb der EU möglich sein wird und das Format sowie die Inhalte der Bio-Zertifikate. Für Gruppenzertifizierungen ist vorgesehen, die Gruppengröße auf 500 landwirtschaftliche Öko-Betriebe zu beschränken, die Gruppe muss über eine juristische Person verfügen und darf ausschließlich aus landwirtschaftlichen Betrieben bestehen.
Mit der UWG-Anpassung an die EU-Umweltwerberegeln („EmpCo“-Richtlinie) stellt der deutsche Gesetzgeber klar: Bio-Standards (egal ob staatlich oder privat) können als Nachweis für eine „hervorragende Umweltleistungen“ gelten.
Ich freue mich sehr, dass unsere gemeinsame Initiative mit Bioland e.V. und über 50 weiteren Unternehmen & Verbänden Wirkung gezeigt hat – und die Stimme der Bio-Branche in Berlin gehört wurde. 💪🍃
🙏 Herzlichen Dank an die Redaktion der Lebensmittel Zeitung für den fundierten Artikel und die Möglichkeit, meine Perspektive für den AöL e.V. einzubringen!