1 Aktuelles zum Biorecht
1.1 Öffnung der Öko-Basisverordnung
Die EU-Kommission will eine Anpassung der VO (EU) 2018/848 auf den Weg bringen. Wichtigster Grund ist das “Herbaria-Urteil” zur Kennzeichnung von gleichwertigen Bio-Importen, das bekanntlich dazu führen würde, dass gleichwertige Bio-Importe bei Abweichungen zur EU-Bio-Verordnung nicht mehr das EU-Bio-Logo und eine EU-Bio-Kennzeichnung tragen dürften. Die Marktauswirkungen wären verheerend, ebenso die Auswirkungen auf die Verhandlungen mit Drittländern über künftige Gleichwertigkeitsabkommen. Auch weitere Punkte, wie die Weide und Geflügelhaltung könnten laut Agrarkommissar Hansen in der VO (EU) 2018/848 angepasst werden. Konkete Änderungsentwürfe zu dieser politischen Absichtserklärung liegen noch nicht vor.
2 Landwirtschaftliche Erzeugung
2.1 Stopp des Programms zum Umbau der Tierhaltung
Das BMLEH beabsichtigt, das Programm zum Umbau der Tierhaltung zu stoppen. Anträge auf Zuschüsse für Investitionen in neue Bio-Ställe können nur noch bis Ende April 2026 gestellt werden. Die Förderung laufender Kosten für eine bessere Tierhaltung, von der besonders Bio-Schweinehalter profitierten, soll vorzeitig zum Jahresende 2028 auslaufen. Anträge hierfür können noch bis Ende 2025 gestellt werden.
2.2 Geplante Änderungen der Anhänge VO 2021/1165
Die bisherige Positivliste für die Reinigung und Desinfektion in der Tierhaltung soll noch voraussichtlich bis Ende 2027 gelten.
3 Aufbereitung/Verarbeitung
3.1 Geplante Änderungen der Anhänge VO 2021/1165
Für die Einführung von Regeln zur Reinigung und Desinfektion galt bislang eine Frist bis Ende 2025. Es ist eine Verlängerung bis Ende 2027 geplant. Für Verarbeitungs- und Lagerstätten wird es bis dann keine zusätzlichen Beschränkungen ihrer Reinigungs- und Desinfektionspraxis geben.
Zudem sollen Erbsenprotein und Kartoffelprotein (falls verfügbar in Bio-Qualität) als pflanzliche Klärhilfen für die Saft- und Fruchtweinherstellung zugelassen werden.
4 Import/Export
4.1 Gebühren bei Importen über die Niederlande
Ab dem 1. April 2026 werden die Kosten für die Einfuhrkontrollen, die durch die SKAL durchgeführt werden, an die Importeure weitergegeben. Dies betrifft alle Unternehmen, die Bio-Waren in oder über die Niederlande in die EU importieren. Die Höhe der Gebühren wird im Herbst 2025 auf der Website der SKAL veröffentlicht.
4.2 Lagerbestände im Drittland
Am 15. Oktober 2025 endet die Gültigkeit der von gleichwertig anerkannten Öko-Kontrollstellen ausgestellten Betriebszertifikate für Betriebe und Unternehmen. Nach Auffassung der EU-Kommission können in TRACES danach für bereits an Verarbeiter oder Vermarkter verkaufte, nach gleichwertigen Standards zertifizierte Lagerbestände keine Kontrollbescheinigungen mehr erstellt werden, wenn der Erzeuger der Bio-Ware seine Bio-Zertifizierung nicht konform nach VO (EU) 2018/848 fortführen möchte. Bei einer fehlenden Zertifizierung nach der VO (EU) 2018/848 kann der Erzeuger ab 16.10.2025 nicht im Feld 4 des COI ausgewählt und als Konsequenz kein COI für die Ware erstellt werden. Aus diesem Grund sollte mit Drittlands-Exporteuren sicherheitshalber abgeklärt werden, ob solche Lagerbestände noch vorhanden sind.
4.3 Export nach Kanada
Beim Export von Bio-Produkten nach Kanada sind u.a. zusätzliche Kennzeichnungsvorgaben zu beachten. Die alleinige Nennung der Code-Nummer DE-ÖKO-039 entspricht nicht den kanadischen gesetzlichen Vorgaben. Der Name Gesellschaft für Ressourcenschutz oder die Abkürzung GfRS müssen auf das Etikett aufgebracht werden.
4.4 Geplante Änderung der Liste konformer Drittlands-Öko-Kontrollstellen
Mit der Verordnung (EU) 2025/2138 wurde eine sechste Ergänzung des Verzeichnisses konformer Drittlands-Öko-Kontrollstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Neu zugelassen wurden die nationalen Drittlands-Öko-Kontrollstellen AfriCert Limited für Kenia, Organic T&C, L.L.C. für Korea, Q-Check Private Company (verschiedene Länder) und Sustainable Agriculture Promotion Society (SAPS) für Indien.
Für eine Reihe international tätiger Drittlands-Öko-Kontrollstellen ändern sich die Länder, in denen diese Betriebe und Unternehmen nach EU-Bio-Verordnung zertifizieren dürfen.
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