1 Aktuelles zum Biorecht
1.1 Änderung der EU-Bio-Verordnung 2018/848
Wie bereits im GfRS-Info-Service 3/2025 berichtet, plant die EU-Kommission eine punktuelle Anpassung der Öko-Basisverordnung (EU) 2018/848. Hintergrund dieser Initiative sind das Herbaria-Urteil sowie die stockenden Gleichwertigkeitsverhandlungen mit Drittstaaten.
Am 16. Dezember 2025 wurde hierzu ein offizieller Änderungsentwurf veröffentlicht. Als Folge des Herbaria-Urteils soll eine Ausschlussliste für Produkte und Praktiken, die nicht als gleichwertig anerkannt werden, entstehen. Die Frist für den Abschluß neuer Handelabkommen für die bislang als gleichwertig anerkannten Drittländer soll bis zum 31. Dezember 2036 verlängert werden. Auch bei den Anforderungen an die Gruppenzertifizierung sind Anpassungen geplant, die u.a. Outgrower Schemes ermöglichen soll, also eine vertragliche Anbindung an Exportunternehmen.
Die Änderungen müssen noch von EU-Parlament und Ministerrat angenommen werden und sind noch nicht rechtsgültig.
Ergänzend dazu legte die Kommission am 17. Dezember 2025 eine Roadmap vor. Diese enthält detaillierte Pläne für Vereinfachungen der Bio-Vorschriften, die nicht unmittelbar über die Basisverordnung, sondern über nachgelagerte Rechtsakte (Sekundärrecht) oder interpretatorische Leitlinien geregelt werden sollen.
1.2 EmpCo-Richtlinie
Am 26. März 2024 ist die Richtlinie (EU) 2024/825 in Kraft getreten. Mit dieser Richtlinie schuf die EU rechtliche Vorgaben, was als zulässige Umweltwerbung gilt – und was künftig als unlautere Geschäftspraxis eingestuft wird. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 27. März 2026 Zeit, die EmpCo-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen, In Deutschland erfolgt dies über eine Änderung des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG). Spätestens ab dem 27. September 2026 müssen Unternehmen, Siegelgeber und Händler die neuen Anforderungen in ihrer Werbe- und Handelskommunikation anwenden. Jetzt ist also der richtige Zeitpunkt, sich mit den neuen Rahmenbedingungen vertraut zu machen und vorzubereiten. Möglich ist dies u.a. über:
2 Landwirtschaftliche Erzeugung
2.1 Relaunch organicXseeds / organicXplants
Die Datenbank organicXseeds erhält einen umfassenden Relaunch und wird zu organicXseeds / organicXplants. Vom 12. Januar bis zum 18. Januar 2026 ist die Datenbank online nicht verfügbar.
Bestehende Angebote werden automatisch in das neue System migriert, gestellte Anträge bleiben im Antrags-Archiv erhalten. Offene, noch nicht bearbeitete Anträge gehen verloren. Unser Tipp: Reichen Sie Anträge daher rechtzeitig ein – mit mindestens einer Woche Vorlaufzeit.
3 Aufbereitung/Verarbeitung
3.1 Rizinusöl kann nicht bio-zertifiziert werden
Da Rizinusöl von der EMA (European Medicines Agency) als medizinisches Produkt anerkannt wurde, ist eine Zertifizierung als biologisches Erzeugnis gemäß EU-Bio-VO nicht möglich. Aufgrund des EuGH-Urteils SALUS C-618/23 können Produkte, welche in den Geltungsbereich der Arzneimittel-VO fallen (medizinische Produkte, (pflanzliche) Arzneimittel), nicht als biologische Produkte vermarktet werden.
4 Import/Export
4.1 Änderung Anmeldeverfahren für Bio-Importe und der Gebühren für Bio-Importkontrollen in Hamburg
Die Gebührenordnung der BUKEA wird zum 01.01.2026 aktualisiert. Ab dem 1. Februar 2026 wird auch das Anmeldeverfahren für Bio-Importe umgestellt. Nähere Informationen finden sich hier.