Über 2.600 Bio-Betriebe: Dieses Bundesland trotzt dem bundesweiten Rückgang von Öko-Betrieben
Niedersachsen: Bio wächst! https://lnkd.in/eQWPJtFU
Weitere Infos: www.ndr.de
Niedersachsen: Bio wächst! https://lnkd.in/eQWPJtFU
Weitere Infos: www.ndr.de
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Unverpackt e. V. - Verband der Unverpacktläden
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Der GfRS-Info-Service 01/2025 ist online! Viel Spaß beim Lesen und informieren!
https://lnkd.in/exVfTGxx
Weitere Infos: www.gfrs.de
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Heute startet der Evangelische Kirchentag - das Essen: natürlich GfRS-#biozertifiziert! https://lnkd.in/eyDH6jmU
Weitere Infos: www.ndr.de
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ClimateXChange
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Roberto Pinton • 3rd+
Weitere Infos: www.organic-integrity.org
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Naturland Zeichen GmbH
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Nicht vergessen: Die Öko-Feldtage 2025 rücken näher!
Am 18. und 19. Juni ist es soweit - dieses Jahr findet die Veranstaltung östlich von Leipzig auf dem Gelände des Wassergutes Canitz statt.
Auch wir von der GfRS sind wieder mit einem Stand vertreten (C 1.12) und feuen uns auf den Austausch mit euch zu allem rund um die Bio-Zertifizierung und Umstellung!
Ihr habt Fragen zum Ablauf der Zertifizierung oder zur Umstellung auf Bio? Kommt gerne vorbei - wir stehen euch mit Infos zur Seite.
Alle Details zur Veranstaltung findet ihr unter: https://oeko-feldtage.de/
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Sandra Wacker • 3rd+
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Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL
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Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL
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Umweltinstitut München
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Authent GmbH • 3rd+
Weitere Infos: media.licdn.com
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Authent GmbH • 3rd+
Weitere Infos: media.licdn.com
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Besuch der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bei der GfRS!
Heute hatten wir die Freude, vier Vertreter:innen der Landwirtschaftskammer Niedersachen bei uns begrüßen zu dürfen. Ihr Ziel: Einblicke in unsere Arbeitsweise gewinnen und das Bio-Zertifizierungssystem mal aus einer anderen Perspektive betrachten.
Weitere Infos: www.lwk-niedersachsen.de
Gemeinsam lernen, gemeinsam wachsen! 🚀
Letzte Woche stand bei uns ganz im Zeichen der Weiterentwicklung: In einer umfassenden Systemschulung haben wir unsere internen Abläufe auf den Prüfstand gestellt und vertieft. Es gab jede Menge Aha-Momente!
Besonders schön: Der Austausch im Team und eine großartige Location. Denn Lernen funktioniert am besten, wenn auch das Umfeld stimmt!
Danke an alle, die mitgemacht, Fragen gestellt und ihr Wissen geteilt haben. Wir freuen uns darauf, das Gelernte jetzt in die Praxis umzusetzen!
#Teamwork #Weiterbildung #EffizientArbeiten
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EDEKA Niemerszein: Natürlich GfRS-#biozertifiziert!
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EU Organic Awards 2025 - Bewerbt euch bis zum 27 April 2025!
Die Auszeichnungen umfassen sechs Kategorien. Sie würdigen verschiedene Akteurinnen und Akteure entlang der biologischen Wertschöpfungskette für innovative, nachhaltige und inspirierende Projekte.
Kategorie 1: Beste Bio-Landwirtin und bester Bio-Landwirt 👩🌾 👨🌾
Kategorie 2: Beste Bio-Region 🏞️
Kategorie 3: Beste Bio-Stadt 🏙️
Kategorie 4: Bestes Bio-Lebensmittel verarbeitendes KMU (kleines und mittleres Unternehmen) 👨👨🧑🏭
Kategorie 5: Bester Bio-Lebensmitteleinzelhändler 🍒🥕🥨🍖🧀🐟
Kategorie 6: Bestes Bio-Restaurant/Gastronomie 🍽️
#euorganicawards
https://lnkd.in/eCHEyn48
Weitere Infos: agriculture.ec.europa.eu
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Vom 18. - 19. Juni finden die Öko-Feldtage 2025 statt! 🥬
In diesem Jahr östlich von Leipzig auf Flächen des Wassergutes Canitz.
Die GfRS ist selbstverständlich auch mit einem Stand vertreten und freut sich auf einen regen Austausch mit euch! 💬 Ihr findet uns am Stand C 1.12.
Die Öko-Feldtage sind der perfekte Treffpunkt für Bio-Landwirtinnen und -Landwirte sowie für alle, die auf nachhaltige Landwirtschaft umstellen oder umweltfreundlichere Anbaumethoden entdecken möchten.
Als Kontrollstelle stehen wir euch natürlich ganz besonders bei Seite, wenn ihr überlegt euren Betrieb auf Öko umzustellen. Wir erläutern gern den Ablauf des Zertifizierungsverfahrens und was sonst so bei einer Umstellung zu beachten ist.
https://oeko-feldtage.de/
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a'verdis
Weitere Infos: media.licdn.com
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Am 26.2.2025 wurde die Ergänzung der EU-Bio-Verordnung zu entalkoholisiertem Wein im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie wird zum 18. März 2025 rechtswirksam, so dass zu diesem Termin mit der Produktion von alkoholfreiem Bio-Wein nach den neuen Regeln gestartet werden kann.
Dabei dürfen nur die in der Verordnung genannten Verfahren genutzt werden.
Für Bio Produkte erlaubt ist nur das Verfahren der Vakuumdestillation. Eine Entalkoholisierung mittels Membranverfahren und Spinning Cone Columns ist für Bio-Wein nicht zulässig
Das Endprodukt darf den Alkoholgehalt von 0,5 % vol. nicht überschreiten, die Temperatur darf während der Herstellung 75 Grad nicht übersteigen.
Ein Einsatz von Dimethyldicarbonat (Velcorin) ist unzulässig.
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Kürzlich wurde das EU-Pilotverfahren der EU-Kommission gegen Deutschlabd abgeschlossen 📝. Wichtigstes Thema: Die Weidepflicht 🐄 .
Nachdem in einigen Bundesländern Ausnahmen von der Weidepflicht möglich waren, gelten mit dem Weidepapier nun bundesweit gültige Vorgaben. Das macht die ganze Sache um einiges einheitlicher! Zusätzlich dazu wurden FAQs ❓ veröffentlicht.
Beides ist natürlich auf der GfRS-Website zu finden unter: Aktuelles -> EU-Bio-Verordnung 2018/848 -> biologische Tierproduktion.
https://lnkd.in/eEy5xUtr
Weitere Infos: www.gfrs.de
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Schon gewusst? ❓
Seit dem 01.01.2025 sind Änderungen zu den baulichen Anforderungen an Geflügelstallungen in Kraft getreten:
- Kaltscharraum: Damit der 24 Stunden zugängliche Kaltscharraum von Geflügelställen weiterhin zur Stallgrundfläche gezählt werden kann, ist dieser nun so zu isolieren, dass kein Außenklima herrscht. Alternativ ist gegebenenfalls der Tierbesatz zu reduzieren (VO (EU) 2020/464 Art. 26 (3)).
- Sitzstangen bzw. erhöhte Sitzebenen in Mastgeflügelställen: Geflügelstallungen für Masthähnchen (und Perlhühner) sind nun mit mindestens 25 cm2 erhöhter Sitzebene bzw. 5 cm Sitzstange je Tier auszustatten. Bei Puten und Bruderhähnen sind mindestens 100cm2 erhöhte Sitzebene bzw. 10cm Sitzstange je Tier anzubieten (VO (EU) 2020/464 Art. 26 (4))
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Birgit Will • 3rd+
Weitere Infos: www.fairbio.bio
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Natürlich GfRS-#biozertifiziert!
3w •
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Mo - Fr: 9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon 0551 - 370 753 47
oder erzeugung@remove-this.gfrs.de (24/7)
Mo - Fr: 9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon 0551 - 488 77 31
oder oekosortiment@remove-this.gfrs.de/biokueche@remove-this.gfrs.de (24/7)
Bei Problemen lassen wir Sie nicht allein. Wenn es einmal brennt und schnelle Hilfe gefordert ist, sind wir Ihre Feuerwehr.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an notfall@remove-this.gfrs.de
Nun ist sie fertiggestellt: Die revidierte EG-Öko-Verordnung kann zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Sehr vieles, was schon aus der "alten" EG-Verordnung über den Ökologischen Landbau bekannt und in die Praxis eingeführt war, bleibt erhalten und gilt auch künftig unter der revidierten Verordnung.
Neu und sicher gewöhnungsbedürftig ist die Struktur der revidierten EG-Öko-Verordnung: Statt einer einzigen EG-Öko-Verordnung mit Anhängen wird es künftig eine Basisverordnung und mehrere Verordnungen zur Umsetzung dieser Basisverordnung geben.
Die EG-Öko-Basisverordnung 834/2007, die schon im Juni 2007 veröffentlicht wurde, legt als Ratsverordnung die Eckpfeiler fest.
Darüber hinaus wird es mehrere Kommissionsverordnungen mit Durchführungsbestimmungen geben.
Die erste, am 2. Juli 2008 beschlossene Kommissionsverordnung beinhaltet die Durchführungsbestimmungen für die landwirtschaftliche Erzeugung, die Verarbeitung, den Handel und den Import von Öko-Produkten im EU-Binnenmarkt. Sie soll im September 2008 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.
Eine zweite Kommissionsverordnung wird die Durchführungsbestimmungen für Importe aus Drittländern beinhalten. Die Inhalte dieser Verordnung werden aktuell noch zwischen EU-Kommission und Mitgliedsstaaten verhandelt.
Um den Übergang von der "alten" zur "neuen" EG-Öko-Verordnung für Sie reibungslos zu gestalten, möchten wir Sie 2008 über Extrausgaben des GfRS-Info-Service fortlaufend über die Neuerungen und den Stand der Interpretation durch Öko-Kontrollstellen und zuständige Behörden in Deutschland auf dem Laufenden halten.
Darüber hinaus wird die bewährte Broschüre "EG-Verordnung Ökologischer Landbau" des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter Beteiligung der GfRS im Moment überarbeitet. Sie soll im Herbst 2008 neu erscheinen und praxisnah über die neuen Anforderungen informieren.
Schließlich wird die GfRS Informationsveranstaltungen zur neuen EG-Öko-Verordnung anbieten. Die erste Informationsveranstaltung am 10. September 2008 ist leider ausgebucht. Eine weitere Veranstaltung für die Zielgruppe der Handels-, Verarbeitungs- und Importunternehmen wird am 2. Dezember 2008 stattfinden. Informationen finden Sie hier. Für Landwirte und Winzer wird es in Zusammenarbeit mit öffentlichen Trägern Seminare geben. Sprechen Sie uns an!
Für Öko-Erzeugungsbetriebe bringt die neue EG-Verordnung einige Erleichterungen: die Pflicht zur Bedarfsanerkennung verschiedener Düngemittel und Pflanzenschutzmittel über die GfRS entfällt. Öko-Betriebe müssen den Einsatz und die Begründung aber weiter dokumentieren und bei den Inspektionen vorlegen können. Ähnliches gilt für Tierzukäufe mit Ausnahme von Geflügel.
Die Anmeldeverpflichtung für unverplombte Einzeltransporte bei der GfRS entfällt, sofern auch der Abnehmer der Öko-Ware am Zertifizierungsverfahren nach der EG-Öko-Verordnung teilnimmt.
Die Rahmenbedingungen für die Umstellung von Tieren werden sich nach den neuen Durchführungsbestimmungen wohl ändern. Während eine "gleichzeitige" Umstellung des Gesamtbetriebes (Flächen und Tiere) in 24 Monaten auch nach dem 31. Dezember 2008 unverändert möglich sein wird, ist dies für die Variante "getrennte Umstellung" beim Einsatz von Umstellungsfutter von eigenen Flächen und Zukauf von Öko-Futter noch nicht geklärt.
Der durch die "alte" EG-Öko-Verordnung vorgegebene Pflichthinweis "hergestellt im Rahmen der Umstellung auf den Ökologischen Landbau" wurde vereinacht zu: "Erzeugnis aus der Umstellung auf den ökologischen
Landbau".
Die Anbindehaltung in kleinen Betrieben wird weiter möglich bleiben. Allerdings müssen sowohl Sommerweidegang als auch Auslauf angeboten werden.
Produkte der Aquakultur und Meeresalgen werden ab dem 1. Januar 2009 unter den Anwendungsbereich der Öko-Verordnung fallen. Da die diesbezüglichen Durchführungsbestimmungen noch nicht festgelegt wurden, gelten zunächst die Bestimmungen der EG-Öko-Basisverordnung (Artikel 13 für Meeresalgen und Artikel 15 für die Aquakultur) und darüber hinaus anerkannte private Standards.
Nach der "alten" EG-Öko-Verordnung bis zum 31. Dezember 2008 produzierte und gelagerte Öko-Erzeugnisse dürfen zeitlich unbeschränkt abverkauft werden.
Für Verpackungsmittel gilt eine Aufbrauchfrist bis zum 1. Januar 2012. Der Verpackungsinhalt muss natürlich ab dem 1. Januar 2009 den Vorgaben der "neuen" EG-Öko-Verordnung entsprechen.
Öko-Heimtierfutter fällt unter den Anwendungsbereich der revidierten EG-Öko-Verordnung, wie auch verarbeitete Öko-Aquakulturerzeugnisse. Für Erzeugnisse aus Wildfang und Jagd mit Öko-Zutaten wurde eine besondere Kennzeichnungsmöglichkeit geschaffen.
Die ursprünglich vorgesehene Pflichtkennzeichnung mit dem EU-Logo und einer Herkunftsangabe (EU / Nicht-EU) wird auf Mitte 2010 verschoben werden. Die Gestaltung des EU-Logos wird neu ausgeschrieben.
Neben der bekannten Öko-Auslobung in der Verkehrsbezeichung ("95%-Produkte") wird es künftig auch eine Kennzeichnungsmöglichkeit von Einzelzutaten nur über die Zutatenliste geben.
Ab dem 1. Januar 2009 müssen bei allen Verarbeitungsprodukten, egal, welche Kennzeichnungsvariante gewählt wurde, die Öko-Zutaten in der Zutatenliste einzeln gekennzeichnet werden ("Sternchensystem").
Nach aktuellem Entwurfsstand des Öko-Landbaugesetzes (§ 6 Nr. 4) ist es ab 1. Januar 2009 zulässig, einzelne Zutaten in der Speisekarte auszuloben, wenn die betreffende Zutat nur in Öko-Qualität verwendet wird. Wir halten Sie über die aktuelle Entwicklung weiter auf dem Laufenden.
Die VO (EG) Nr. 605/2008 zur Kontrollbescheinigung für Einfuhren aus Drittländern löste zum 10. Juli 2008 die VO (EG) Nr. 1788/2001 ab, die VO (EG) Nr. 345/2008 ersetzte vor kurzem die alte Drittlandsliste (VO (EG) Nr. 94/92).
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Bei uns geht es nicht nur um den einfachen Transport oder die Lagerung von Waren, sondern um Verantwortung und Nachhaltigkeit. Deshalb freuen wir uns sehr, dass wir das Biozertifikat für unsere Hauptniederlassung gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 erfolgreich erneuern konnten! 🎉
Und das ist noch nicht alles: Unsere Niederlassung in Treuen ist jetzt offiziell auch Teil dieses zertifizierten Netzwerks! 🚛💚
Was bedeutet das Zertifikat für uns und unsere Kunden? Ganz einfach:
Es bestätigt, dass wir die strengen Vorschriften im Umgang mit ökologischen und biologischen Erzeugnissen einhalten. Wir sorgen dafür, dass die Waren auf ihrem Weg zu den Kunden genau die Behandlung bekommen, die sie verdienen – nachhaltig, effizient und nach den höchsten Standards.
Mit der Erweiterung in Treuen setzen wir unseren Kurs fort, die „Qualität, die bewegt“, noch weiter auszubauen. 🙌
Das BIO-Zertifikat wurde erneut von der GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH vergeben – ein herzliches Dankeschön für die verlässliche Zusammenarbeit.
#Logistik #Nachhaltigkeit #Biozertifiziert #QualitätDieBewegt #Verantwortung #Lebensmittellogistik #GrüneLogistik