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GfRS Info-Service 3/2008

1) Aktuelles

1.1 Neue EU-Regeln  für Öko-Produkte

Im GfRS-Info-Service 2/2008 haben wir die neuen Regeln der EU für Öko-Produkte vorgestellt.

Mit der VO (EG) Nr. 967/2008 wurde die Verpflichtung zum Aufdruck des EU-Logos und der entsprechenden Herkunftsangaben auf den 1. Juli 2010 verschoben.

Bereits im September wurden die Durchführungsbestimmungen zur EG-Öko-Basisverordnung für den EU-Binnenmarkt als Verordnung (EG) Nr. 889/2008 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie werden am 24. September 2008 in Kraft treten.

Sie enthalten viel Altbekanntes, aber auch einige Neuerungen. Diese sollen nachfolgend erläutert werden.

1.2 Ausweitung des Anwendungsbereich der EG-Öko-VO auf Aquakultur, Meeresalgen und Heimtierfutter

Auch Öko-Heimtierfutter, Öko-Produkte aus Aquakultur und Meeresalgen werden durch die neue EG-Öko-Verordnung erfasst. Entsprechende Öko-Produkte können, wenn das Zertifizierungsverfahren einer Öko-Kontrollstelle wie der GfRS erfolgreich durchlaufen wurde, nach der neuen EG-Öko-Verordnung gekennzeichnet werden.

Nach Artikel 95 Abs. 5 der VO (EG) Nr. 889/2008 müssen bei der Herstellung von Öko-Heimtierfutter in Deutschland anerkannte private Standards eingehalten werden.

Bei Meeresalgen und Aquakultur gelten derzeit die Vorgaben der EG-Öko-Basisverordnung und darüber hinaus bei der Aquakultur wiederum anerkannte private Standards. Ein Entwurf für Aquakultur-Durchführungsbestimmungen wird aktuell auf EU-Ebene diskutiert.

1.3 Harmonisierte Kontrollstellenzertifikate

Anhang XII der Durchführungsbestimmungen enthält europaweit gültige Vorgaben für von Öko-Kontrollstellen ausgestellte EG-Bio-Zertifikate.

2) Erzeugung

2.1 Saat- und Pflanzgut aus Umstellungsbetrieben

Dann, wenn Öko-Saatgut oder -Pflanzgut nicht verfügbar ist, darf Vermehrungsmaterial von Umstellungsbetrieben verwendet werden - so die Neuregelung in Artikel 45 der Durchführungsbestimmungen. Erst wenn U-Ware ebenfalls nicht angeboten wird, können nach dem schon heute in die Praxis eingeführten Verfahren Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz von konventionellem Saat- und Pflanzgut erteilt werden.

2.2 Wassergeflügel

Zukünftig genügt für Wassergeflügel ein Zugang zu einem Wasserbassin.

2.3 Kennzeichnung von Umstellungsware

Die alte Pflichtkennzeichnung entfällt und wird durch den Hinweis "Erzeugnis aus Umstellung auf den Ökologischen Landbau" ersetzt.

2.4 Weitere Informationen

Weitere Informationen für Öko-Landwirte und Winzer finden Sie im GfRS-Info-Service 2/2008.

3) Verarbeitung

3.1 Prüfintervalle für Händler von abgepackten Öko-Produkten

Die neue EG-Öko-Verordnung ermöglicht es, die Inspektionsfrequenzen von Händlern, die ausschließlich Fertigprodukte vermarkten, über das Jahresintervall hinaus zu erweitern.

3.2 Weitere Informationen

Weitere Informationen für Verarbeiter und Händler finden Sie im GfRS-Info-Service 2/2008.

4) Import

4.1 Entwurf für die Durchführungsbestimmungen für Drittlandsimporte

Für die Durchführungsbestimmungen für Drittlandsimporte liegt ein neuer Entwurf vor. Er soll am 21./22. Oktober 2008 in Brüssel verabschiedet werden.

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