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GfRS Info-Service 4/2008

1) Aktuelles

1.1 Revision der EU-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau

Am 24. März 2014 hat die EU-Kommission ihren Entwurf für eine erneut revidierte EU-Öko-Verordnung im Agrarministerrat vorgestellt.
Vorschlag der Kommission als pdf zum Download

Der Vorschlag der Kommission sieht ein Auslaufen aller verbliebenen Ausnahmegenehmigungen zum Jahresende 2021 vor. Das Kontrollsystem wird in die aktuell ebenfalls im Revisionsprozess befindliche amtliche Kontrollverordnung überführt. Auch in der EU soll eine Option zur Gruppenzertifizierung für Betriebe mit unter 5 Hektar Gesamtfläche eingeführt werden. Die Ausnahmeregelung von der Kontrollpflicht für Händler abgepackter Öko-Produkte soll künftig entfallen. In Ländern außerhalb der EU mit Ausnahme der anerkannten Drittländer ist eine konforme Anwendung der neuen EU-Regeln geplant. Die Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten werden in Kürze beginnen.

2) Erzeugung

2.1 Verwendung von Umstellungsfutter von eigenen Flächen

Die VO (EG) Nr. 1254/2008 ermöglicht nun nach Durchlaufen des "Nulljahres" den Einsatz von 100% Umstellungsfutter von betriebseigenen Flächen.

3) Verarbeitung

3.1 Färben von Ostereiern

Zum Färben von Eiern dürfen ab dem 1. Januar 2009 mit Genehmigung der zuständigen Behörde auch Farben eingesetzt werden, die Eisenoxide oder Eisenhydroxide enthalten.

4) Import

Durchführungsbestimmungen für Importe aus Drittländern

Mit der VO (EG) Nr. 1235/2008 wurden nun auch die Durchführungsbestimmungen für Importe aus Drittländern veröffentlicht.

Die GfRS wird zu dieser aktuellen Thematik Anfang 2009 ein Info-Seminar für Importunternehmen durchführen. Im Rahmen dieses Seminars sollen die Durchführungsbestimmungen, die neuen Leitlinien der EU-Kommission für Drittlandsimporte und die Konsequenzen für Importunternehmen vorgestellt werden.

4.1 Anerkannte Drittländer

Die Liste der anerkannten Drittländer (Argentinien, Australien, Costa Rica, Indien, Israel, Neuseeland, Schweiz) wird mit den neuen Durchführungsbestimmungen unverändert fortgeführt.

4.2 Vermarktungsermächtigungen

Auch das Verfahren der Vermarktungsermächtigung über die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten (in Deutschland: BLE) bleibt bis zur Veröffentlichung der ersten Liste von in Drittländern tätigen Kontrollstellen durch die EU-Kommission bestehen.

4.3 Listen anerkannter Drittlands-Kontrollstellen

Mit den Durchführungsbestimmungen wurde festgelegt, dass zunächst das Verzeichnis der durch die EU-Kommission anerkannten Drittlands-Kontrollstellen, die auf der Grundlage von den EU-Öko-Verordnungen gleichwertigen Richtlinien tätig werden, veröffentlicht werden soll. Die erste Antragsfrist für Öko-Kontrollstellen läuft noch bis Ende Oktober 2008. Mit einer Veröffentlichung der ersten Gleichwertigkeits-Liste ist nicht vor Mitte bis Ende 2010 zu rechnen.

Das Verfahren für die EU-Anerkennung von Drittlands-Kontrollstellen, die angeben, die EU-Öko-Verordnungen in Drittländern 1:1 umzusetzen, wurde dagegen zurückgestellt. Um Wettbewerbsverzerrungen zuungunsten europäischer Bio-Bauern zu vermeiden und den Verbraucherschutz sicherzustellen, hält die Kommission bei dieser Liste eine besonders sorgfältige Prüfung für erforderlich.

Die erste Antragsfrist läuft bis Ende Oktober 2011. Die entsprechende Liste "konformer" Zertifizierungsstellen wird nicht vor Mitte bis Ende des Jahres 2012 erwartet.

GfRS Info-Service

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