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Hotline für AHV, Verarbeitung, Import und Handel

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GfRS Info-Service 2/2009

1) Aktuelles

1.1   Einrichtung eines Expertengremiums zum Öko-Landbau bei der EU

Mit dem Beschluss 2009/427/EC soll in Kürze ein 13-köpfiges, unabhängiges Expertengremium auf EU-Ebene eingerichtet werden, das die EU-Kommission zur Weiterentwicklung der Produktionsvorschriften, bei neuen Betriebsmitteln und zu "best practices" im Ökologischen Landbau berät.

2) Erzeugung

2.1 Durchführungsbestimmungen zur Öko-Aquakultur

Nachdem lange Zeit zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission keine Einigung zu den Durchführungsbestimmungen zur Öko-Aquakultur erzielt werden konnte, wurden die Durchführungsbestimmungen nun bei der letzten Sitzung des "Ständigen Ausschusses Ökologische Landwirtschaft (SCOF)" am 29. Juni 2009 verabschiedet (Pressemitteilung der IFOAM-EU-Gruppe). Mit einer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wird in Kürze gerechnet.

3) Verarbeitung und Handel

3.1 Kritische Punkte für die Öko-Integrität

Seit dem 1. Januar 2009 ist es bei einer Aufbereitung von Öko-Lebensmitteln erforderlich, kritische Punkte für die Integrität der Öko-Verarbeitung zu identifizieren und entsprechende Sicherungsmaßnahmen festzulegen. Die GfRS hat entsprechende Musterabläufe zur Erleichterung der Darstellung von Öko-Prozessabläufen entwickelt, die dieser Aussendung für Bezieher des GfRS-Info-Service beigefügt sind.

4) Import

4.1 Erweiterung der Drittlandsliste

Mit der Aufnahme von Tunesien wird die Drittlandsliste der VO (EG) Nr. 1235/2008 in Kürze um ein weiteres Land erweitert werden.

4.2 Importe und Exporte von Bio-Produkten in die Schweiz

Seit dem 1. Juni 2009 ist der Im- und Export von Öko-Produkten in die Schweiz dem Handel zwischen den EU-Mitgliedsstaaten gleichgestellt. Für Importe in die EU sind keine Kontrollbescheinigungen gemäß VO (EG) Nr. 1235/2008 erforderlich, für Exporte in die Schweiz müssen entsprechende schweizerische Formulare nicht mehr beantragt und von EU-Öko-Kontrollstellen ausgestellt werden (Artikel 1 Nr. 22 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 30. Mai 2009 und entsprechender Ratsbeschluss).

Die Neuregelung umfasst auch die aus Drittländern in Mitgliedsstaaten der EU oder in die Schweiz importierten Öko-Produkte.

GfRS Info-Service

Info-Service 2024: 1/2024

 
Info-Service Archiv  
Info-Service 2023: 1/2023, 2/2023, 3/2023, 4/2023 Info-Service 2015: 1/2015, 2/2015, 3/2015, 4/2015

Info-Service 2022: 1/2022, 2/20223/2022, 4/2022

Info-Service 2021: 1/2021, 2/2021, 3/2021, 4/2021

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