GfRS

Nicht glauben - prüfen! Unsere Prüfungen und Zertifizierungen stehen für glaubwürdige Öko-Produkte.
@InfoGfRS bei X (EX-Twitter)
Auch bei Mastodon: @GfRS@norden.social

Hotline für landwirtschaftliche Betriebe, Garten- und Weinbaubetriebe

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 370 753 47
oder erzeugung@remove-this.gfrs.de (24/7)

Hotline für AHV, Verarbeitung, Import und Handel

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 488 77 31
oder oekosortiment@remove-this.gfrs.de/biokueche@remove-this.gfrs.de (24/7)

Notfallhilfe

Bei Problemen lassen wir Sie nicht allein. Wenn es einmal brennt und schnelle Hilfe gefordert ist, sind wir Ihre Feuerwehr.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an notfallhilfe@remove-this.gfrs.de
 

  • GfRS
    Tweets
  • GfRS
    Hotlines
  • GfRS
    Notfallhilfe

GfRS Info-Service 2/2019

1) Auf dem Weg zum neuen EU-Bio-Recht

Die neue EU-Öko-Basisverordnung VO (EG) Nr. 2018/848 vom 30. Mai 2018 wird am 1. Januar 2021 rechtswirksam werden.

Auf europäischer Ebene werden die Arbeiten an den nachgelagerten Rechtsakten fortgesetzt.

Abschließende Entwürfe für die landwirtschaftliche Öko-Erzeugung und die Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln liegen in Brüssel vor. Voraussichtlich im September 201 sollen delegierte Rechtsakte zu Sprossen, Bienenfutter, und Aquaaufzucht sowie zu  Katastrophenregelungen verabschiedet werden, ein Durchführungsrechtsakt zu den Produktionsvorgaben für die Öko-Tierhaltung und zur Verarbeitung kommt danach.

Aktuell laufen nun die Diskussionen zu den Kontrollvorschriften. Zentrale Punkte sind unter anderem die neuen Rechtsregelungen zu Kontaminationen von Öko-Erzeugnissen mit unzulässigen Stoffen, die Detailregelungen zur Gruppenzertifizierung, die für Öko-Landwirte auch innerhalb der EU möglich sein wird und das Format sowie die Inhalte der Bio-Zertifikate. Für Gruppenzertifizierungen ist vorgesehen, die Gruppengröße auf 500 landwirtschaftliche Öko-Betriebe zu beschränken, die Gruppe muss über eine juristische Person verfügen und darf ausschließlich aus landwirtschaftlichen Betrieben bestehen.

GfRS Info-Service

Info-Service 2023: 1/2023, 2/2023, 3/2023, 4/2023

 
Info-Service Archiv  
Info-Service 2022: 1/2022, 2/20223/2022, 4/2022  

Info-Service 2021: 1/2021, 2/2021, 3/2021, 4/2021

Info-Service 2020: 1/2020, 2/2020, 3/2020, 4/2020

Info-Service 2019: 1/2019, 2/2019, 3/2019, 4/2019

Info-Service 2018: 1/2018, 2/2018, 3/2018, 4/2018

Info-Service 2017: 1/2017, 2/2017, 3/2017, 4/2017

Info-Service 2016: 1/2016, 2/2016, 3/2016, 4/2016

Info-Service 2015: 1/2015, 2/2015, 3/2015, 4/2015

Info-Service 2014: 1/2014, 2/2014, 3/2014, 4/2014

Info-Service 2013: 1/2013, 2/2013, 3/2013, 4/2013

Info-Service 2012: 1/2012, 2/2012, 3/2012, 4/2012

Info-Service 2011: 1/2011, 2/2011, 3/2011, 4/2011

Info-Service 2010: 1/2010, 2/2010, 3/2010, 4/2010

Info-Service 2009: 1/2009, 2/2009, 3/2009, 4/2009

Info-Service 2008: 1/2008, 2/2008, 3/2008, 4/2008