GfRS Info-Service 3/2021
1) Neues EU-Bio-Recht
Noch immer arbeitet die EU-Kommission am Sekundärrecht zur am 1. Januar 2022 in Kraft tretenden neuen EU-Bio-Verordnung. Hierzu gehören besonders Regelungen für Drittlandsimporte. Neben der Basisverordnung 2018/848 wird es vermutlich 8 eigenständige Sekundärverordnungen geben, mit denen die Umsetzung der VO (EU) Nr. 2018/848 weiter detailliert wird. Alle Verordnungen sollen künftig als konsolidierte Fassungen unter EUR-Lex abrufbar gemacht werden. Die GfRS stellt auf ihrer Webpage www.sicher.bio in der Rubrik „Aktuelles“ eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen bereit.
2) Außer-Haus-Verpflegung
Die Bio-Zertifizierung von Küchen ist in Deutschland nicht durch die EU-Bio-Verordnung, sondern durch nationales Recht geregelt. Während das ab Januar 2022 geltende Öko-Landbaugesetz bereits von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, steht die Rechtsverordnung des BMEL zum Bio-Einsatz in Küchen noch aus. Bis diese verabschiedet ist, werden die bisherigen Regelungen in einer Übergangsphase weiter gelten.
3) Import
3.1) Elektronische Abwicklung über TRACES
Die rein elektronische Abwicklung von Importvorgängen in TRACES wird nach aktuellem Stand zum 31. Dezember 2021 auslaufen.
Das E-Seal ist bei den deutschen Behörden bislang noch nicht vollständig implementiert.