#EUDR: Verschiebung und inhaltliche Anpassungen bestätigt❗️🇪🇺
Das Europäische Parlament hat heute, am 17. Dezember 2025, den Änderungen an der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) zugestimmt. Damit wurden die im Trilog erzielten Kompromisse parlamentarisch verabschiedet.
💡Hinweis: Die bestätigten Änderungen decken sich mit der Einigung aus dem Trilog.
Für die EUDR steht damit Folgendes fest:
1️⃣ Verschobener Anwendungsbeginn:
Die Anwendung verschiebt sich für alle Akteure um ein Jahr, das heißt für große Unternehmen auf den 30. Dezember 2026 und für Kleinst- und Kleinunternehmen auf den 30. Juni 2027.
2️⃣ Reduzierte Pflichten:
Die Pflicht zur Abgabe einer Sorgfaltserklärung liegt bei dem Unternehmen, das ein relevantes Produkt oder Rohstoff erstmals auf dem EU-Markt platziert (Erstinverkehrbringer). Für kleine Primärerzeuger reicht künftig eine einmalige, vereinfachte Erklärung.
3️⃣ Druckerzeugnisse:
Gedruckte Produkte (Bücher, Zeitungen, …) mit dem HS-Code „ex 49“ wurden aus dem Anhang I der Verordnung gestrichen und fallen daher nicht mehr in den Anwendungsbereich.
4️⃣ Review-Klausel:
Die Kommission wird beauftragt, bis April 2026 den administrativen Aufwand der Verordnung erneut zu bewerten – insbesondere im Hinblick auf Kleinst- und Kleinunternehmen.
❗️Damit die Änderungen rechtswirksam werden, steht nun als letzter Verfahrensschritt die formale Billigung durch den Rat aus, gefolgt von der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union noch vor Ende des Jahres.
#News #Entwaldung #bizhumanrights
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