Über 2.600 Bio-Betriebe: Dieses Bundesland trotzt dem bundesweiten Rückgang von Öko-Betrieben
Niedersachsen: Bio wächst! https://lnkd.in/eQWPJtFU
Weitere Infos: www.ndr.de
Niedersachsen: Bio wächst! https://lnkd.in/eQWPJtFU
Weitere Infos: www.ndr.de
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Unverpackt e. V. - Verband der Unverpacktläden
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Der GfRS-Info-Service 01/2025 ist online! Viel Spaß beim Lesen und informieren!
https://lnkd.in/exVfTGxx
Weitere Infos: www.gfrs.de
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Heute startet der Evangelische Kirchentag - das Essen: natürlich GfRS-#biozertifiziert! https://lnkd.in/eyDH6jmU
Weitere Infos: www.ndr.de
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ClimateXChange
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Roberto Pinton • 3rd+
Weitere Infos: www.organic-integrity.org
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Naturland Zeichen GmbH
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Nicht vergessen: Die Öko-Feldtage 2025 rücken näher!
Am 18. und 19. Juni ist es soweit - dieses Jahr findet die Veranstaltung östlich von Leipzig auf dem Gelände des Wassergutes Canitz statt.
Auch wir von der GfRS sind wieder mit einem Stand vertreten (C 1.12) und feuen uns auf den Austausch mit euch zu allem rund um die Bio-Zertifizierung und Umstellung!
Ihr habt Fragen zum Ablauf der Zertifizierung oder zur Umstellung auf Bio? Kommt gerne vorbei - wir stehen euch mit Infos zur Seite.
Alle Details zur Veranstaltung findet ihr unter: https://oeko-feldtage.de/
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Sandra Wacker • 3rd+
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Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL
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Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL
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Umweltinstitut München
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Authent GmbH • 3rd+
Weitere Infos: media.licdn.com
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Authent GmbH • 3rd+
Weitere Infos: media.licdn.com
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Besuch der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bei der GfRS!
Heute hatten wir die Freude, vier Vertreter:innen der Landwirtschaftskammer Niedersachen bei uns begrüßen zu dürfen. Ihr Ziel: Einblicke in unsere Arbeitsweise gewinnen und das Bio-Zertifizierungssystem mal aus einer anderen Perspektive betrachten.
Weitere Infos: www.lwk-niedersachsen.de
Gemeinsam lernen, gemeinsam wachsen! 🚀
Letzte Woche stand bei uns ganz im Zeichen der Weiterentwicklung: In einer umfassenden Systemschulung haben wir unsere internen Abläufe auf den Prüfstand gestellt und vertieft. Es gab jede Menge Aha-Momente!
Besonders schön: Der Austausch im Team und eine großartige Location. Denn Lernen funktioniert am besten, wenn auch das Umfeld stimmt!
Danke an alle, die mitgemacht, Fragen gestellt und ihr Wissen geteilt haben. Wir freuen uns darauf, das Gelernte jetzt in die Praxis umzusetzen!
#Teamwork #Weiterbildung #EffizientArbeiten
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EDEKA Niemerszein: Natürlich GfRS-#biozertifiziert!
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EU Organic Awards 2025 - Bewerbt euch bis zum 27 April 2025!
Die Auszeichnungen umfassen sechs Kategorien. Sie würdigen verschiedene Akteurinnen und Akteure entlang der biologischen Wertschöpfungskette für innovative, nachhaltige und inspirierende Projekte.
Kategorie 1: Beste Bio-Landwirtin und bester Bio-Landwirt 👩🌾 👨🌾
Kategorie 2: Beste Bio-Region 🏞️
Kategorie 3: Beste Bio-Stadt 🏙️
Kategorie 4: Bestes Bio-Lebensmittel verarbeitendes KMU (kleines und mittleres Unternehmen) 👨👨🧑🏭
Kategorie 5: Bester Bio-Lebensmitteleinzelhändler 🍒🥕🥨🍖🧀🐟
Kategorie 6: Bestes Bio-Restaurant/Gastronomie 🍽️
#euorganicawards
https://lnkd.in/eCHEyn48
Weitere Infos: agriculture.ec.europa.eu
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Vom 18. - 19. Juni finden die Öko-Feldtage 2025 statt! 🥬
In diesem Jahr östlich von Leipzig auf Flächen des Wassergutes Canitz.
Die GfRS ist selbstverständlich auch mit einem Stand vertreten und freut sich auf einen regen Austausch mit euch! 💬 Ihr findet uns am Stand C 1.12.
Die Öko-Feldtage sind der perfekte Treffpunkt für Bio-Landwirtinnen und -Landwirte sowie für alle, die auf nachhaltige Landwirtschaft umstellen oder umweltfreundlichere Anbaumethoden entdecken möchten.
Als Kontrollstelle stehen wir euch natürlich ganz besonders bei Seite, wenn ihr überlegt euren Betrieb auf Öko umzustellen. Wir erläutern gern den Ablauf des Zertifizierungsverfahrens und was sonst so bei einer Umstellung zu beachten ist.
https://oeko-feldtage.de/
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a'verdis
Weitere Infos: media.licdn.com
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Am 26.2.2025 wurde die Ergänzung der EU-Bio-Verordnung zu entalkoholisiertem Wein im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie wird zum 18. März 2025 rechtswirksam, so dass zu diesem Termin mit der Produktion von alkoholfreiem Bio-Wein nach den neuen Regeln gestartet werden kann.
Dabei dürfen nur die in der Verordnung genannten Verfahren genutzt werden.
Für Bio Produkte erlaubt ist nur das Verfahren der Vakuumdestillation. Eine Entalkoholisierung mittels Membranverfahren und Spinning Cone Columns ist für Bio-Wein nicht zulässig
Das Endprodukt darf den Alkoholgehalt von 0,5 % vol. nicht überschreiten, die Temperatur darf während der Herstellung 75 Grad nicht übersteigen.
Ein Einsatz von Dimethyldicarbonat (Velcorin) ist unzulässig.
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Kürzlich wurde das EU-Pilotverfahren der EU-Kommission gegen Deutschlabd abgeschlossen 📝. Wichtigstes Thema: Die Weidepflicht 🐄 .
Nachdem in einigen Bundesländern Ausnahmen von der Weidepflicht möglich waren, gelten mit dem Weidepapier nun bundesweit gültige Vorgaben. Das macht die ganze Sache um einiges einheitlicher! Zusätzlich dazu wurden FAQs ❓ veröffentlicht.
Beides ist natürlich auf der GfRS-Website zu finden unter: Aktuelles -> EU-Bio-Verordnung 2018/848 -> biologische Tierproduktion.
https://lnkd.in/eEy5xUtr
Weitere Infos: www.gfrs.de
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Schon gewusst? ❓
Seit dem 01.01.2025 sind Änderungen zu den baulichen Anforderungen an Geflügelstallungen in Kraft getreten:
- Kaltscharraum: Damit der 24 Stunden zugängliche Kaltscharraum von Geflügelställen weiterhin zur Stallgrundfläche gezählt werden kann, ist dieser nun so zu isolieren, dass kein Außenklima herrscht. Alternativ ist gegebenenfalls der Tierbesatz zu reduzieren (VO (EU) 2020/464 Art. 26 (3)).
- Sitzstangen bzw. erhöhte Sitzebenen in Mastgeflügelställen: Geflügelstallungen für Masthähnchen (und Perlhühner) sind nun mit mindestens 25 cm2 erhöhter Sitzebene bzw. 5 cm Sitzstange je Tier auszustatten. Bei Puten und Bruderhähnen sind mindestens 100cm2 erhöhte Sitzebene bzw. 10cm Sitzstange je Tier anzubieten (VO (EU) 2020/464 Art. 26 (4))
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Birgit Will • 3rd+
Weitere Infos: www.fairbio.bio
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Natürlich GfRS-#biozertifiziert!
3w •
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Mo - Fr: 9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon 0551 - 370 753 47
oder erzeugung@remove-this.gfrs.de (24/7)
Mo - Fr: 9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon 0551 - 488 77 31
oder oekosortiment@remove-this.gfrs.de/biokueche@remove-this.gfrs.de (24/7)
Bei Problemen lassen wir Sie nicht allein. Wenn es einmal brennt und schnelle Hilfe gefordert ist, sind wir Ihre Feuerwehr.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an notfall@remove-this.gfrs.de
Der seit Ende März vorliegende Verordnungsvorschlag der EU-Kommission wird derzeit in einer Rats-Arbeitsgruppe in Brüssel intensiv beraten. Bislang wurden die von der Kommission durchgeführte Folgenabschätzung und Verordnungsteile erörtert. Die italienische Ratspräsidentschaft drückt aufs Tempo: Für den kommenden Monat wurden weitere Sitzungstermine anberaumt. Am 14. Juli wird sich der Agrarministerrat mit dem Revisionvorschlag befassen. Es wird damit gerechnet, dass die Italiener nach der Sommerpause im Oktober einen Kompromissvorschlag vorlegen werden. Parallel positionieren sich die Mitgliedsstaaten: In Deutschland stimmen der Bundesrat und das Bundeslandwirtschaftsministerium in der Ablehnung des EU-Entwurfs überein. Viele Einzelpunkte des Verordnungsvorschlags werden auch von anderen EU-Mitgliedsstaaten kritisch gesehen. Die Haltung des neuen EU-Parlaments zum Entwurf ist noch offen.
Weitgehend unbeachtet vom Öko-Sektor führt die EU-Kommission ihre Arbeiten zur Änderung des Öko-Kontrollsystems und der Importregeln fort.
Die Bio-Kontrolle soll vorgezogen vollständig in die in den Beratungen weit vorangeschrittene amtliche Kontrollverordnung eingebettet werden, die bisher nur für behördliche Lebens- und Futtermittelkontrollen galt. Die bestehenden spezialrechtlichen Vorgaben für die Öko-Kontrolle sollen künftig entfallen.
Auch bei den Drittlandsimporten sollen wichtige Änderungen noch vor der Verabschiedung des Revisionsvorschlags in das bestehende EU-Bio-Recht eingefügt werden: Die Produktionsvorschriften der EU-Rechtsvorschriften für die ökologische Produktion werden in Drittländern künftig identisch angewendet werden müssen. Das neue System der „konformen Anwendung“ soll die erst vor wenigen Jahren neu etablierten Importverfahren ablösen.
Der BÖLW hat auf seiner Internetseite Stellungnahmen verschiedener Organisationen zu den Revisionsvorschlägen der Kommission veröffentlicht.
Am 7. Juli 2014 findet in Berlin ein BÖLW-Fachgespräch zur Revision statt.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 354/2014 wurden verschiedene Anhänge der VO (EG) Nr. 889/2008 geändert.
Die Anpassungen betreffen bei den Düngemitteln die Anwendungsbestimmungen von kompostierten Haushaltsabfällen, Gärresten aus Biogasanlagen sowie von Produkten und Nebenprodukten tierischen Ursprungs in der Öko-Erzeugung. Einige weitere Dünger und Bodenverbesserer wie zum Beispiel Leonardit wurden neu in die Verordnung aufgenommen.
Bei den Pflanzenschutzmitteln wurden Verwendungsvorschriften angepasst und einige Substanzen, zum Beispiel Kupferoktanoat, gestrichen.
Auch die Verzeichnisse der zulässigen Futtermittelausgangserzeugnisse mineralischen Ursprungs und der verwendbaren Bindemittel, Fließhilfsstoffe und Gerinnungshilfsstoffe wurden überarbeitet. Ein Einsatz von Mono- und Dicalciumphosphat ist nun wieder zulässig.
Mit der am 8. Mai 2014 in Kraft getretenen Verordnung (EG) Nr. 442/2014 sind Anträge von Drittländern auf Anerkennung durch die EU nun nur noch bis zum 1. Juli 2014 möglich. Damit soll offenbar ein neues Anerkennungsverfahren vorbereitet werden, das künftig den Interessen von EU-Exporteuren stärker Rechnung trägt.
Mit den Verordnungen (EG) Nr. 355/2014 und 644/2014 wurden das Verzeichnis anerkannter Drittländer (Anhang III der VO (EG) Nr. 1235/2008) und das Verzeichnis von durch die EU anerkannten Drittlandskontrollstellen (Anhang IV der VO (EG) Nr. 1235/2008) angepasst. Eine konsolidierte Fassung ist auf der GfRS-Internetseite verfügbar.
Die Änderungen bestimmen unter anderem die Möglichkeiten für den Import von Bio-Wein: Dieser kannt nun aus den anerkannten Drittländern Schweiz und USA in die EU eingeführt werden, in Kürze wohl auch aus Neuseeland. Darüber hinaus dürfen die Kontrollstellen AFRISCO, ARGENCERT, Australian Certified Organic, BCS, BioAgriCert, CAUCASCERT, CERES, Control Union, ECOCERT, INDOCERT, NASAA, SGS Austria und Suelo e Salute in den für sie mit der Produktkategorie D gelisteten Drittländern Bio-Wein für den Export in die EU zertifizieren.
Die Kommission plant ein elektronisches System für Kontrollbescheingungen für Importpartien aus Drittländern. Dieses soll in TRACES (Trade Control and Export System) integriert werden und ab der zweiten Jahreshälfte 2015 zur Verfügung stehen.
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Bei uns geht es nicht nur um den einfachen Transport oder die Lagerung von Waren, sondern um Verantwortung und Nachhaltigkeit. Deshalb freuen wir uns sehr, dass wir das Biozertifikat für unsere Hauptniederlassung gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 erfolgreich erneuern konnten! 🎉
Und das ist noch nicht alles: Unsere Niederlassung in Treuen ist jetzt offiziell auch Teil dieses zertifizierten Netzwerks! 🚛💚
Was bedeutet das Zertifikat für uns und unsere Kunden? Ganz einfach:
Es bestätigt, dass wir die strengen Vorschriften im Umgang mit ökologischen und biologischen Erzeugnissen einhalten. Wir sorgen dafür, dass die Waren auf ihrem Weg zu den Kunden genau die Behandlung bekommen, die sie verdienen – nachhaltig, effizient und nach den höchsten Standards.
Mit der Erweiterung in Treuen setzen wir unseren Kurs fort, die „Qualität, die bewegt“, noch weiter auszubauen. 🙌
Das BIO-Zertifikat wurde erneut von der GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH vergeben – ein herzliches Dankeschön für die verlässliche Zusammenarbeit.
#Logistik #Nachhaltigkeit #Biozertifiziert #QualitätDieBewegt #Verantwortung #Lebensmittellogistik #GrüneLogistik