1) Inkrafttreten des neuen EU-Bio-Rechts:
Kommt die Verschiebung auf den 1. Januar 2022?
Derzeit diskutieren die EU-Mitgliedsstaaten, das EU-Parlament und die EU-Kommission darüber, ob die neuen EU-Rechtsvorschriften erst ein Jahr später, zum 1. Januar 2022, rechtswirksam werden sollen. Die deutsche Ratspräsidentschaft, die EU-Mitgliedsstaaten und das Parlament setzen sich für eine Verschiebung ein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt zeichnet sich jedoch ab, dass die EU-Kommission den Vorschlag wohl noch nicht aufgreift.
2) Brexit
Die EU-Kommission hat sich zu den Folgen des Brexit für den Im -und Export von Öko-Produkten aus dem Vereinigten Königreich und aus Nordirland nach dem 31. Dezember 2020 positioniert. Vor diesem Stichtag importierte Bio-Produkte bleiben, wenn die europäischen Vorgaben eingehalten werden, verkehrsfähig. Für Nordirland finden die Regelungen für den EU-Binnemarkt auch nach dem ersten Januar 2021 Anwendung.
3) Landwirtschaft
3.1) Immunokastration männlicher Ferkel
Mit einem Interpretationsschreiben hat die EU-Kommission sich zum Thema Immunokastration geäussert. Sie betrachtet dieses Verfahren als nicht mit den Vorgaben der VO (EG) Nr. 834/2007 und der neuen Öko-Verordnung 2018/848 vereinbar. Die deutschen Landes-Öko-Behörden machen unterschiedliche Vorgaben zur Umsetzung des Kommissionsschreiben vom 9. Juni 2020, das eine Anfrage vom 8. Mai 2018 beantwortet.
4) Import
4.1) Ausstellung der Kontrollbescheinigung (COI) vor Verlassen des Drittlands
Mit der Durchführungsverordnung 2020/25 wurde gesetzlich definiert, dass die Kontrollbescheinigung (COIs) ausgestellt werden muss, bevor eine Partie das Ausfuhrdrittland verlässt. Die Formularfelder 13 (Packstücke/Nettogewicht), 16 (Gesamtbruttogewicht) und 17 (Transportmittel) können mit einer Frist von bis zu zehn Tagen nach Export noch angepasst werden.
4.2) Änderungen von Anhang III und IV der VO (EG) Nr. 1235/2008
Das Verzeichnis der gleichwertigen Drittländer und der gleichwertigen Drittlands-Öko-Kontrollstellen wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) 2020/25 geändert. Das konsolidierte Verzeichnis anerkannter Drittländer und Verzeichnis anerkannter gleichwertiger Öko-Kontrollstellen (Anhang III und IV der VO (EG) Nr. 1235/2008 finden Sie bei den Dokumenten auf unserer Importseite.
Bei uns geht es nicht nur um den einfachen Transport oder die Lagerung von Waren, sondern um Verantwortung und Nachhaltigkeit. Deshalb freuen wir uns sehr, dass wir das Biozertifikat für unsere Hauptniederlassung gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 erfolgreich erneuern konnten! 🎉
Und das ist noch nicht alles: Unsere Niederlassung in Treuen ist jetzt offiziell auch Teil dieses zertifizierten Netzwerks! 🚛💚
Was bedeutet das Zertifikat für uns und unsere Kunden? Ganz einfach:
Es bestätigt, dass wir die strengen Vorschriften im Umgang mit ökologischen und biologischen Erzeugnissen einhalten. Wir sorgen dafür, dass die Waren auf ihrem Weg zu den Kunden genau die Behandlung bekommen, die sie verdienen – nachhaltig, effizient und nach den höchsten Standards.
Mit der Erweiterung in Treuen setzen wir unseren Kurs fort, die „Qualität, die bewegt“, noch weiter auszubauen. 🙌
Das BIO-Zertifikat wurde erneut von der GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH vergeben – ein herzliches Dankeschön für die verlässliche Zusammenarbeit.
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